Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2010, ST 1241
Betreff:
Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel
Vorläufige Stellungnahme:
Da noch verschiedene Auskünfte bei anderen Stellen (Mainova AG, Wasser- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg, Bootsstegbetreiber) eingeholt werden müssen, kann der Magistrat innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist nicht abschließend Stellung nehmen. Sobald die entsprechenden Auskünfte vorliegen, wird der Magistrat die Fragen des Ortsbeirates beantworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2010OFOF 1510/6Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010VV 1336Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferAnfrage
- 27. August 2010Sie sind hierSTST 1241Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 14. Januar 2011STST 147Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes StromkabelStellungnahme
- 17. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 793Lebensgefahr durch in der Erde verlegtes Stromkabel am Griesheimer MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab