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Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6

Vorlagentyp: V
Vorlage
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Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 entstanden aus Vorlage: OF 610/3 vom 09.01.2019

Betreff: Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 Vorgang: OM 2911/18 OBR 3; ST 1203/18 Der Magistrat war aufgefordert worden, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall besagter Häuser aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern. Die entsprechende Antwort des Magistrats lautet: "Die genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus." Das wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat, sondern seit vielen Jahren leer stehen, folgende Frage an den Magistrat auf: Hat - und wenn ja, wann zuletzt und wie - der Magistrat den "Zustand" überprüfen lassen und gegebenenfalls auch die "Nachbarschaften" dazu befragt? Da - laut weiterer Auskunft des Magistrats - die ABG Frankfurt Holding grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert ist, allerdings nicht bekannt ist, ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, folgende Frage zu beantworten: Wann gedenkt der Magistrat, die zuständigen Stellen aufzufordern, sich - zwecks Erkenntnisgewinns - endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen? Bliebe noch zu erwähnen: Ob oder ob nicht leer stehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und Ähnlichem befallen sind - auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Mai 2019 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 848/3 zurück — Ortsbeiratsantrag von LINKE., beschlossen am 3. März 2020. Der Magistrat antwortete am 16. September 2019 mit der Stellungnahme ST 1798. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 18 Wochen.

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