Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Erhalt leer stehender Wohnhäuser

Vorlagentyp: STMagistrat

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1203

Betreff: Erhalt leer stehender Wohnhäuser Die genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrates rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarliegenschaften aus. Eine Möglichkeit, gegen den Leerstand der Immobilie vorzugehen, besteht seit dem Wegfall des Zweckentfremdungsverbotes im Jahr 2004 für den Magistrat leider nicht mehr. Gegenüber der Hessischen Landesregierung hat sich der Magistrat seit der Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes wiederholt für eine Wiedereinführung dieser Rechtsgrundlage eingesetzt. Die ABG Frankfurt Holding ist grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert, allerdings ist nicht bekannt, ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Juli 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2911 — Direktanregung vom 15. März 2018.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen