Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6
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Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 Vorgang: OM 2911/18 OBR 3; ST 1203/18 Der Magistrat war aufgefordert worden: 1. "Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall" besagter Häuser "aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern." Die entsprechende Antwort: - die "genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus" - wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat -, sondern seit vielen vielen Jahren leerstehen, folgende Frage auf: Hat, und wenn ja, wann zuletzt und wie, der Magistrat, den "Zustand" überprüfen lassen und ggf. auch die "Nachbarschaften" dazu befragt? 2. Da (laut weiterer Auskunft des Magistrats) "die ABG Frankfurt . . Holdung grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert" -, allerdings nicht bekannt" (ist),"ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert" - stellt sich zudem die Frage: Wann gedenkt der Magistrat die zuständigen Stellen aufzufordern, sich - zwecks Erkenntnisgewinns - endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen? Bliebe noch zu erwähnen: Ob oder ob nicht leerstehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und ähnlichem befallen sind - auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst.
Inhalt
Antrag vom 09.01.2019, OF 610/3
Betreff: Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 Vorgang: OM 2911/18 OBR 3; ST 1203/18 Der Magistrat war aufgefordert worden: 1. "Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall" besagter Häuser "aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern." Die entsprechende Antwort: - die "genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus" - wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat -, sondern seit vielen vielen Jahren leerstehen, folgende Frage auf: Hat, und wenn ja, wann zuletzt und wie, der Magistrat, den "Zustand" überprüfen lassen und ggf. auch die "Nachbarschaften" dazu befragt? 2. Da (laut weiterer Auskunft des Magistrats) "die ABG Frankfurt . . Holdung grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert" -, allerdings nicht bekannt" (ist),"ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert" - stellt sich zudem die Frage: Wann gedenkt der Magistrat die zuständigen Stellen aufzufordern, sich - zwecks Erkenntnisgewinns - endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen? Bliebe noch zu erwähnen: Ob oder ob nicht leerstehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und ähnlichem befallen sind - auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Januar 2019 brachte LINKE. im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.05.2019 im OBR 3 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 2911 (Direktanregung) weitergeleitet.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)