Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6

Vorlagentyp: OFLINKE
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 Vorgang: OM 2911/18 OBR 3; ST 1203/18 Der Magistrat war aufgefordert worden: 1. "Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall" besagter Häuser "aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern." Die entsprechende Antwort: - die "genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus" - wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat -, sondern seit vielen vielen Jahren leerstehen, folgende Frage auf: Hat, und wenn ja, wann zuletzt und wie, der Magistrat, den "Zustand" überprüfen lassen und ggf. auch die "Nachbarschaften" dazu befragt? 2. Da (laut weiterer Auskunft des Magistrats) "die ABG Frankfurt . . Holdung grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert" -, allerdings nicht bekannt" (ist),"ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert" - stellt sich zudem die Frage: Wann gedenkt der Magistrat die zuständigen Stellen aufzufordern, sich - zwecks Erkenntnisgewinns - endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen? Bliebe noch zu erwähnen: Ob oder ob nicht leerstehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und ähnlichem befallen sind - auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst.

Inhalt

Antrag vom 09.01.2019, OF 610/3

Betreff: Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 Vorgang: OM 2911/18 OBR 3; ST 1203/18 Der Magistrat war aufgefordert worden: 1. "Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall" besagter Häuser "aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern." Die entsprechende Antwort: - die "genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus" - wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat -, sondern seit vielen vielen Jahren leerstehen, folgende Frage auf: Hat, und wenn ja, wann zuletzt und wie, der Magistrat, den "Zustand" überprüfen lassen und ggf. auch die "Nachbarschaften" dazu befragt? 2. Da (laut weiterer Auskunft des Magistrats) "die ABG Frankfurt . . Holdung grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert" -, allerdings nicht bekannt" (ist),"ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert" - stellt sich zudem die Frage: Wann gedenkt der Magistrat die zuständigen Stellen aufzufordern, sich - zwecks Erkenntnisgewinns - endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen? Bliebe noch zu erwähnen: Ob oder ob nicht leerstehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und ähnlichem befallen sind - auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Januar 2019 brachte LINKE. im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.05.2019 im OBR 3 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 2911 (Direktanregung) weitergeleitet.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 3
Sitzung 28 · 24.01.2019
TO I, TOP 49
Beraten
Die Vorlage OF 610/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 29 · 21.02.2019
TO I, TOP 20
Beraten
Die Vorlage OF 610/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 30 · 28.03.2019
TO I, TOP 17
Beraten
Die Vorlage OF 610/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 31 · 16.05.2019
TO II, TOP 10
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1290 2019 Die Vorlage OF 610/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen