Umrüstung von Straßenbeleuchtung
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Auskunftsersuchen vom 10.07.2014, V 1075 entstanden aus Vorlage: OF 801/9 vom 10.07.2014
Betreff: Umrüstung von Straßenbeleuchtung Quecksilberdampf-Hochdrucklampen werden ab 2015 gemäß EU Richtlinie verboten. Es gibt einen Austauschplan für die Stadt Frankfurt. Im Ortsbezirk 9 sind circa 1.200 Lampen betroffen (Basis ist eine von der Stadtbeleuchtung im Dezember 2013 zur Verfügung gestellte Aufstellung der Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk mit Angabe der Schaltzeiten). Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen werden ebenfalls ab 2015 verboten. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Gibt es bereits einen Plan zum Austausch dieser Lampen?
- Wenn ja, kann der Ortsbeirat eine Kopie erhalten?
- Durch welche stadtüblichen elektrischen Straßenleuchten sollen diese Lampen ersetzt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juli 2014Sie sind hierVV 1075Umrüstung von StraßenbeleuchtungAnfrage
- 10. Juli 2014OFOF 801/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 10. Oktober 2014STST 1363Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
- 5. März 2015OFOF 894/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 13. April 2015OFOF 916/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 23. April 2015VV 1326Umrüstung von StraßenbeleuchtungAnfrage
- 22. Mai 2015STST 779Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
- 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1408Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen