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Umrüstung von Straßenbeleuchtung

Vorlagentyp: V
62 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 10.07.2014, V 1075 entstanden aus Vorlage: OF 801/9 vom 10.07.2014

Betreff: Umrüstung von Straßenbeleuchtung Quecksilberdampf-Hochdrucklampen werden ab 2015 gemäß EU Richtlinie verboten. Es gibt einen Austauschplan für die Stadt Frankfurt. Im Ortsbezirk 9 sind circa 1.200 Lampen betroffen (Basis ist eine von der Stadtbeleuchtung im Dezember 2013 zur Verfügung gestellte Aufstellung der Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk mit Angabe der Schaltzeiten). Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen werden ebenfalls ab 2015 verboten. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:

  1. Gibt es bereits einen Plan zum Austausch dieser Lampen?
  2. Wenn ja, kann der Ortsbeirat eine Kopie erhalten?
  3. Durch welche stadtüblichen elektrischen Straßenleuchten sollen diese Lampen ersetzt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juli 2014Sie sind hier
    VV 1075Umrüstung von Straßenbeleuchtung
    Anfrage
  2. 10. Juli 2014OFOF 801/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
  3. 10. Oktober 2014STST 1363Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
  4. 5. März 2015OFOF 894/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
  5. 13. April 2015OFOF 916/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
  6. 23. April 2015VV 1326Umrüstung von StraßenbeleuchtungAnfrage
  7. 22. Mai 2015STST 779Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
  8. 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1408Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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