Umrüstung von Straßenbeleuchtung
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge prüfen und berichten: Quecksilberdampf-Hochdrucklampen werden ab 2015 gem. EU Richtlinie verboten. Es gibt einen Austauschplan für die Stadt Frankfurt. Im Ortsbezirk 9 sind ca. 1200 Lampen betroffen. (Basis ist eine von der Stadtbeleuchtung im Dezember 2013 zur Verfügung gestellte Aufstellung der Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk mit Angabe der Schaltzeiten) Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen werden ebenfalls ab 2015 verboten. Ab 2017 werden Natriumdampf-Hochdrucklampen verboten. Im Ortsbezirk 9 sind knapp 1200 Lampen betroffen. Die Fragen an die Stadtverordnetenversammlung:
- Gibt es bereits einen Plan zum Austausch dieser Lampen
- Wenn ja kann der OBR eine Kopie erhalten
- Durch welche stadtüblichen elektrischen Straßenleuchten sollen diese Lampen ersetzt werden.
Inhalt
Antrag vom 10.07.2014, OF 801/9
Betreff: Umrüstung von Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge prüfen und berichten: Quecksilberdampf-Hochdrucklampen werden ab 2015 gem. EU Richtlinie verboten. Es gibt einen Austauschplan für die Stadt Frankfurt. Im Ortsbezirk 9 sind ca. 1200 Lampen betroffen. (Basis ist eine von der Stadtbeleuchtung im Dezember 2013 zur Verfügung gestellte Aufstellung der Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk mit Angabe der Schaltzeiten) Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen werden ebenfalls ab 2015 verboten. Ab 2017 werden Natriumdampf-Hochdrucklampen verboten. Im Ortsbezirk 9 sind knapp 1200 Lampen betroffen. Die Fragen an die Stadtverordnetenversammlung:
- Gibt es bereits einen Plan zum Austausch dieser Lampen
- Wenn ja kann der OBR eine Kopie erhalten
- Durch welche stadtüblichen elektrischen Straßenleuchten sollen diese Lampen ersetzt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juli 2014VV 1075Umrüstung von StraßenbeleuchtungAnfrage
- 10. Juli 2014Sie sind hierOFOF 801/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 10. Oktober 2014STST 1363Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
- 5. März 2015OFOF 894/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 13. April 2015OFOF 916/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 23. April 2015VV 1326Umrüstung von StraßenbeleuchtungAnfrage
- 22. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 779Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. 2 CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 CDU und 4 GRÜNE zu 3. Einstimmige Annahme