Umrüstung von Straßenbeleuchtung
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Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1326 entstanden aus Vorlage: OF 916/9 vom 13.04.2015
Betreff: Umrüstung von Straßenbeleuchtung Vorgang: V 1075/14 OBR 9; ST 1363/14 Quecksilberdampf-Hochdrucklampen werden ab 2015 gemäß EU Richtlinie verboten. Es gibt einen Austauschplan für die Stadt Frankfurt. Im Ortsbezirk 9 sind circa 1.200 Lampen betroffen (Basis ist eine von der Stadtbeleuchtung im Dezember 2013 zur Verfügung gestellte Aufstellung der Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk mit Angabe der Schaltzeiten). Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen werden ebenfalls ab 2015 verboten. Ab 2017 werden Natriumdampf-Hochdrucklampen verboten. Im Ortsbezirk 9 sind knapp 1.200 Lampen betroffen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Gibt es bereits einen Plan zum Austausch dieser Lampen?
- Wenn ja, kann der OBR eine Kopie erhalten?
- Durch welche stadtüblichen elektrischen Straßenleuchten sollen diese Lampen ersetzt werden? Auf die Anfrage vom 10.07.2014 erhielt der Ortsbeirat bisher nur eine Stellungnahme, die besagt, dass in der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juli 2014VV 1075Umrüstung von StraßenbeleuchtungAnfrage
- 10. Juli 2014OFOF 801/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 10. Oktober 2014STST 1363Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
- 5. März 2015OFOF 894/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 13. April 2015OFOF 916/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 23. April 2015Sie sind hierVV 1326Umrüstung von StraßenbeleuchtungAnfrage
- 22. Mai 2015STST 779Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
- 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1408Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.