Umrüstung von Straßenbeleuchtung
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 779
Betreff: Umrüstung von Straßenbeleuchtung Während Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen in der Stadt Frankfurt am Main nicht eingesetzt werden, befinden sich Quecksilber-Hochdrucklampen (HQL-Lampen) im Einsatz, deren Handel ab dem Jahr 2015 gemäß EU-Richtlinie nicht mehr möglich ist. Auf Basis der Vorgaben gemäß der EU-Richtlinie wurde von Seiten der Stadt bereits im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit der StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) ein Umrüstungskonzept für die HQL-Lampen in ganz Frankfurt erarbeitet. Hiernach werden vorhandene Leuchten mit HQL-Lampen nach technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und stadtgestalterischen Kriterien durch ErP-konforme Leuchten (ErP = energy related products) ersetzt, auf ErP- konforme Leuchten umgerüstet oder mit noch auf Lager liegenden Restbeständen von HQL-Lampen erneut bestückt, Durch die Umsetzung des o.g. Umrüstungskonz eptes wurde die in der Anfrage erwähnte Anzahl von ca. 1.200 Quecksilberdampf-Hochdrucklampen für den Ortsbezirk 9 mittlerweile auf ca. 930 Stück reduziert. Da sich die konkreten Planungen zur Umrüstung der HQL-Lampen auf das gesamte Stadtgebiet beziehen, und fortlaufend den äußeren Gegebenheiten wie vorzeitige Ausfälle, Beschädigungen usw. angepasst werden, ist eine verbindliche Aussage über den Umrüstungszeitpunkt einzelner Leuchten/Lampen leider nicht möglich. Wird jedoch der Austausch ganzer Leuchten erforderlich, erfolgt die Auswahl der Ersatztypen jeweils für den Einzelfall nach den technischen und wirtschaftlichen Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit dem für die Stadtgestaltung zuständigen Stadtplanungsamt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juli 2014VV 1075Umrüstung von StraßenbeleuchtungAnfrage
- 10. Juli 2014OFOF 801/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 10. Oktober 2014STST 1363Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
- 5. März 2015OFOF 894/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 13. April 2015OFOF 916/9Umrüstung von StraßenbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 23. April 2015VV 1326Umrüstung von StraßenbeleuchtungAnfrage
- 22. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 779Umrüstung von StraßenbeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab