Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich der Wächtersbacher Straße
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Wächtersbacher Straße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
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- Schutz des Wohngebiets Fechenheim-Nord gegen Durchgangsverkehr durch das Anbringen geeigneter Schilder21.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Wächtersbacher Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 31.08.2009, V 1073 entstanden aus Vorlage: OF 348/11 vom 15.08.2009
Betreff: Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich der Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Mit welcher Begründung hat die Stadt fristgerecht den ausdrücklich zugelassenen Widerspruch gegen das Urteil vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt?
- Hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung auf das Bauvorhaben?
- Beabsichtigt der Magistrat einen neuen B-Plan aufzustellen?
- Falls nein: Warum nicht?
- Oder: Wie könnte der jetzt vorläufig für unwirksam erklärte B-Plan so geändert werden, dass derartige Niederlagen vor Gericht in Zukunft ausgeschlossen werden können? Begründung: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den am 15.11.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bebauungsplan (B-Plan) 849 für unwirksam erklärt. Die FNP berichtete am 10.06.2009, eine Grundstücksverwertungsgesellschaft wolle im Gebiet dieses B-Plans ein SB-Warenhaus mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 5.500 m2 errichten und habe gegen die auch vom Ortsbeirat 11 gebilligten Festsetzungen des B-Plans, der Einzelhandelsbetriebe auf eine Größe von 1.200 m2 BGF ausdrücklich begrenzt, offensichtlich so erfolgreich geklagt, dass der B-Plan 849 insgesamt für unwirksam erklärt werden musste. Zitat M 205/00 (S. 31 und 39) Prüfungsergebnis der Gemeinde: "Die Stadt Frankfurt verfolgt das Ziel, die Nahversorgung der Wohnbevölkerung durch Schutz und Stabilisierung der bestehenden Versorgungszentren zu gewährleisten. (...) Mit dem B-Plan 849 sollen in den Industriegebieten südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße im Stadtteil Fechenheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von großflächigen Einzelhandelsbetrieben geschaffen werden, die sich nach Art, Lage oder Umfang negativ auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung auswirken können. Gemeint sind insbesondere Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in Frankfurt und auf die Versorgung der Bevölkerung (...) Die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung wird von der Stadt als Belang somit höherwertig eingeschätzt, als das Interesse an einer uneingeschränkten Verwertung einzelner Grundstücke im Gewerbe- oder Industriegebiet." Was nützen politisch allseits gebilligte Festsetzungen, wenn sie durch geschickte juristische Argumentation potenter Verwertungsgesellschaften so leicht außer Kraft gesetzt werden können? Anlage 1 (ca. 64 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2009OFOF 348/11Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich der Wächtersbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. August 2009Sie sind hierVV 1073Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich der Wächtersbacher StraßeAnfrage
- 10. November 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1593Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich Wächtersbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen