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Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich Wächtersbacher Straße
Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2009, ST 1593
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich Wächtersbacher Straße
Zu
- Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil den Bebauungsplan Nr. 849 "Industriegebiete nördlich und südlich der Wächtersbacher Straße“ nicht insgesamt, sondern lediglich inzident, das heißt ausschließlich für das konkrete Klageverfahren für unwirksam erklärt. Die rechtlichen Schlussfolgerungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main werden vom Magistrat für unrichtig gehalten. Gegen das Urteil wurde folglich mit umfangreicher Begründung Berufung eingelegt. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel steht noch aus. Aufgrund des laufenden Verfahrens kann auf Einzelheiten der Berufungsbegründung nicht eingegangen werden. Zu
- Ein konkreter Bauantrag wurde bislang nicht gestellt. Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens ist lediglich eine planungsrechtliche Bauvoranfrage. Zu 3., 4. und
- Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist bislang nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel steht noch aus, so dass derzeit keine Veranlassung besteht, den Bebauungsplan Nr. 849 "Industriegebiete nördlich und südlich der Wächtersbacher Straße“ zu ändern oder neu aufzustellen. Im Übrigen wird nochmals darauf hingewiesen, dass durch das Urteil der Bebauungsplan Nr. 849 ausschließlich für das konkrete Klageverfahren für unwirksam erklärt wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2009OFOF 348/11Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich der Wächtersbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. August 2009VV 1073Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich der Wächtersbacher StraßeAnfrage
- 10. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1593Bebauungsplan Nr. 849 nördlich und südlich Wächtersbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab