Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10
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Im Hilgenfeld — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld23.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte21.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 100 entstanden aus Vorlage: OF 109/10 vom 15.08.2016
Betreff: Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit es möglich wäre, in den geplanten Neubaugebieten in Bonames Ost oder Im Hilgenfeld Wohnbaugenossenschaften anzusiedeln, die in Fortführung der klassischen Gartenstadtidee Teile der geplanten Grünanlagen als "Schrebergärten" zur Bewirtschaftung erhielten. Diese Gartengebiete müssten tagsüber für die Allgemeinheit auf Durchgangswegen und Verweilplätzen zugänglich bleiben.
Begründung: Für die beiden Baugebiete werden wertvolle Ackerflächen im Stadtgebiet wegfallen. Es ist dabei sinnvoll, in Kombination der Ideen des "Urban Gardening" und der "Gartenstadtidee" zu versuchen, die in den Baugebieten vorgesehenen Grünflächen über eine Gartennutzung wenigstens in der Erzeugung von Lebensmitteln zu halten. Ein Ortstermin des Ortsbeirats 10 bei der Siedlergemeinschaft in Bonames hat ergeben, dass es gerade in Bonames einen sehr hohen Bedarf an günstigen Wohnungen und Nutzung von Schrebergärten gibt. Diese beiden Bedürfnisse könnten nach den Erfahrungen der Siedlergemeinschaft gekoppelt werden. Dazu bieten sich Wohngenossenschaften an, die die Wohnungen errichten und gleichzeitig die Gärten bewirtschaften, wie es dem ursprünglichen Modell der Siedlergemeinschaft in Bonames entsprach. Dabei könnten die Wege zwischen den Gärten und eventuelle Plätze durchaus tagsüber frei zugänglich bleiben. Die Genossenschaften würden aber die Verantwortung für diese Gebiete und etwaige Gemeinschaftseinrichtungen, wie ein Gemeinschaftshaus, behalten und so dafür sorgen, dass hier keine neuen Problemfelder entstehen wie in anderen Grünanlagen im Bezirk, die von den städtischen Ämtern mangels Personals nicht ausreichend überwacht werden können. Insofern entstände eine Win-Win-Situation und die Eingriffe in die Natur könnten wenigstens ein wenig kompensiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2016OFOF 109/10Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 30. August 2016Sie sind hierVV 100Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10Anfrage
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1651Möglichkeiten für Wohnungsbaugenossenschaften mit Übernahme von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen