Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10
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Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es möglich wäre, in den geplanten Neubaugebieten in Bonames Ost oder Im Hilgenfeld Wohnbaugenossenschaften anzusiedeln, die in Fortführung der klassischen Gartenstadtidee Teile der geplanten Grünanlagen als "Schrebergärten" zur Bewirtschaftung erhielten. Diese Gartengebiete müssten tagsüber für die Allgemeinheit auf Durchgangswegen und Verweilplätzen zugänglich bleiben. Begründung: Für die beiden Baugebiete werden wertvolle Ackerflächen im Stadtgebiet wegfallen. Es ist dabei sinnvoll, in Kombination der Ideen des "Urban Gardening" und der "Gartenstadtidee" zu versuchen, die in den Baugebieten vorgesehenen Grünflächen über eine Gartennutzung wenigstens in der Erzeugung von Lebensmitteln zu halten. Ein Ortstermin des Ortsbeirats bei der Siedlergemeinschaft in Bonames hat ergeben, dass es gerade in Bonames einen sehr hohen Bedarf an günstigen Wohnungen und Nutzung von Schrebergärten gibt. Diese beiden Bedürfnisse könnten nach den Erfahrungen der Siedlergemeinschaft gekoppelt werden. Dazu bieten sich Wohngenossenschaften an, die die Wohnungen errichten und gleichzeitig die Gärten bewirtschaften, wie es dem ursprünglichen Modell der Siedlergemeinschaft in Bonames entsprach. Dabei könnten die Wege zwischen den Gärten und eventuelle Plätze durchaus tagsüber frei zugänglich bleiben. Die Genossenschaften würden aber die Verantwortung für diese Gebiete und etwaige Gemeinschaftseinrichtungen, wie ein Gemeinschaftshaus, behalten und so dafür sorgen, dass hier keine neuen Problemfelder entstehen wie in anderen Grünanlagen im Bezirk, die von den städtischen Ämtern mangels Personals nicht ausreichend überwacht werden können. Insofern entstände eine Win-Win-Situation und die Eingriffe in die Natur könnten wenigstens ein wenig kompensiert werden.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2016, OF 109/10
Betreff: Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es möglich wäre, in den geplanten Neubaugebieten in Bonames Ost oder Im Hilgenfeld Wohnbaugenossenschaften anzusiedeln, die in Fortführung der klassischen Gartenstadtidee Teile der geplanten Grünanlagen als "Schrebergärten" zur Bewirtschaftung erhielten. Diese Gartengebiete müssten tagsüber für die Allgemeinheit auf Durchgangswegen und Verweilplätzen zugänglich bleiben.
Begründung: Für die beiden Baugebiete werden wertvolle Ackerflächen im Stadtgebiet wegfallen. Es ist dabei sinnvoll, in Kombination der Ideen des "Urban Gardening" und der "Gartenstadtidee" zu versuchen, die in den Baugebieten vorgesehenen Grünflächen über eine Gartennutzung wenigstens in der Erzeugung von Lebensmitteln zu halten. Ein Ortstermin des Ortsbeirats bei der Siedlergemeinschaft in Bonames hat ergeben, dass es gerade in Bonames einen sehr hohen Bedarf an günstigen Wohnungen und Nutzung von Schrebergärten gibt. Diese beiden Bedürfnisse könnten nach den Erfahrungen der Siedlergemeinschaft gekoppelt werden. Dazu bieten sich Wohngenossenschaften an, die die Wohnungen errichten und gleichzeitig die Gärten bewirtschaften, wie es dem ursprünglichen Modell der Siedlergemeinschaft in Bonames entsprach. Dabei könnten die Wege zwischen den Gärten und eventuelle Plätze durchaus tagsüber frei zugänglich bleiben. Die Genossenschaften würden aber die Verantwortung für diese Gebiete und etwaige Gemeinschaftseinrichtungen, wie ein Gemeinschaftshaus, behalten und so dafür sorgen, dass hier keine neuen Problemfelder entstehen wie in anderen Grünanlagen im Bezirk, die von den städtischen Ämtern mangels Personals nicht ausreichend überwacht werden können. Insofern entstände eine Win-Win-Situation und die Eingriffe in die Natur könnten wenigstens ein wenig kompensiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2016Sie sind hierOFOF 109/10Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 30. August 2016VV 100Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10Anfrage
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1651Möglichkeiten für Wohnungsbaugenossenschaften mit Übernahme von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme