Möglichkeiten für Wohnungsbaugenossenschaften mit Übernahme von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1651
Betreff: Möglichkeiten für Wohnungsbaugenossenschaften mit Übernahme von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10 Zum Aufgreifen der Gartenstadtidee hat der Magistrat bereits am 24.04.2015 generell und im speziellen für die Gebietsentwicklung "Im Hilgenfeld" berichtet (B 167). In der aktuellen Konzeptfindungsphase und der Durchführung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für das Hilgenfeld wurde darauf hingewirkt, dass sowohl Vertreterinnen und Vertreter des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V., der Flächeneigentümer sowie des Ortsbeirates am Verfahren beteiligt sind. Dadurch können frühzeitig Gespräche über die mögliche Umsetzung der angeregten Sachverhalte zwischen den relevanten Akteuren geführt werden. Der Magistrat selbst kann allenfalls beratend tätig werden, da ohne eigenes Flächeneigentum rechtlich keine Eingriffsmöglichkeiten für Ansiedlung von Wohnbaugenossenschaften bestehen. Für den Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" ist vorgesehen, einen Teil der vorhandenen Klein- und Freizeitgärten zu erhalten und in das Baugebiet zu integrieren. Darüber hinausgehend ist es nicht vorgesehen, Teile der geplanten öffentlichen Grünflächen als "Schrebergärten" auszuweisen. Die geplanten öffentlichen Grünflächen bieten Erholungsmöglichkeiten für alle Anwohner und übernehmen wichtige Funktionen wie die Rückhaltung und Verdunstung von Regenwasser und können daher nicht beliebig verkleinert oder verlagert werden. Weiterhin soll besonderer Wert auf den öffentlichen Charakter der Grünflächen gelegt werden. Eine solche Anmutung ist bei Durchgangswegen und Verweilplätzen zwischen privaten Gärten und deren Zäunen und Hecken - auch wenn tagsüber eine Zugänglichkeit gewährleistet ist - nur bedingt gegeben. Für eine Gartennutzung, auch in gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Organisation, eignen sich hingegen die großen Blockinnenbereiche im Baugebiet, die nur zum Teil mit Tiefgaragen unterbaut sein werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2016OFOF 109/10Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 30. August 2016VV 100Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10Anfrage
- 5. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1651Möglichkeiten für Wohnungsbaugenossenschaften mit Übernahme von Gärten in den Grünanlagen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab