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Es werde Licht!?

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1006 entstanden aus Vorlage: OF 440/1 vom 21.04.2014

Betreff: Es werde Licht!? Ein großes Autohaus an der Mainzer Landstraße hat im hinteren Bereich des Firmengeländes ein Parkhaus (für Neuwagen) errichtet, das in den Nachtstunden hell erleuchtet ist. Die zum Parkhaus hin liegenden Wohnungen werden so die ganze Nacht hell ausgeleuchtet. Die Anwohner fühlen sich vor allem in den betroffenen Schlafzimmern gestört. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gibt es für Licht eine nächtliche Emissionsgrenze (ähnlich der Lärmschutzregelungen)?
  2. Ist es für Gewerbe zulässig, angrenzende Wohnbebauung während der Nachtstunden auszuleuchten?
  3. Gibt es für den Betrieb des "Parkhauses" Auflagen, um eine Störung der Bewohner der umliegenden Wohnhäuser zu vermeiden?
  4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, der Bevölkerung im angrenzenden Wohngebiet zur Nachtruhe zu verhelfen? Begründung: Die Sicherung des "Parkhauses", in dem die Neuwagen vor dem Verkauf geparkt sind, durch starke Ausleuchtung des Geländes, ist nachvollziehbar. Allerdings werden dadurch die Bewohner in unmittelbarer Nähe des "Parkhauses" (Wickerer Straße, Frankenallee und auch Schloßborner Straße) in ihrer Nachtruhe gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. April 2014OFOF 440/1Es werde Licht!?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Mai 2014Sie sind hier
    VV 1006Es werde Licht!?
    Anfrage
  3. 11. August 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1028Es werde Licht!?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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