Es werde Licht!?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten. Ein großes Autohaus an der Mainzer Landstraße hat im hinteren Bereich des Firmengeländes ein Parkhaus (für Neuwagen) errichtet, das in den Nachtstunden hell erleuchtet ist. Die zum Parkhaus hin liegenden Wohnungen werden so die ganze Nacht hell ausgeleuchtet. Die Anwohner fühlen sich vor allem in den betroffenen Schlafzimmern gestört.
- Gibt es wie für Licht eine nächtliche Emissionsgrenze (ähnlich Lärmschutzregelungen)?
- Ist es für Gewerbe zulässig, angrenzende Wohnbebauung während der Nachtstunden auszuleuchten?
- Gibt es für den Betrieb des "Parkhauses" Auflagen, um eine Störung der Bewohner der umliegenden Wohnhäuser zu vermeiden?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, der Bevölkerung im angrenzenden Wohngebiet zur Nachtruhe zu verhelfen? Begründung: Die Sicherung des "Parkhauses", in dem die Neuwagen vor dem Verkauf geparkt sind, durch starke Ausleuchtung des Geländes, ist nachvollziehbar. Allerdings werden dadurch die Bewohner in unmittelbarer Nähe des "Parkhauses" (Wickerer Str., Frankenallee und auch Schloßborner Str.) in ihrer Nachtruhe gestört.
Inhalt
Antrag vom 21.04.2014, OF 440/1
Betreff: Es werde Licht!? Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten. Ein großes Autohaus an der Mainzer Landstraße hat im hinteren Bereich des Firmengeländes ein Parkhaus (für Neuwagen) errichtet, das in den Nachtstunden hell erleuchtet ist. Die zum Parkhaus hin liegenden Wohnungen werden so die ganze Nacht hell ausgeleuchtet. Die Anwohner fühlen sich vor allem in den betroffenen Schlafzimmern gestört.
- Gibt es wie für Licht eine nächtliche Emissionsgrenze (ähnlich Lärmschutzregelungen)?
- Ist es für Gewerbe zulässig, angrenzende Wohnbebauung während der Nachtstunden auszuleuchten?
- Gibt es für den Betrieb des "Parkhauses" Auflagen, um eine Störung der Bewohner der umliegenden Wohnhäuser zu vermeiden?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, der Bevölkerung im angrenzenden Wohngebiet zur Nachtruhe zu verhelfen? Begründung: Die Sicherung des "Parkhauses", in dem die Neuwagen vor dem Verkauf geparkt sind, durch starke Ausleuchtung des Geländes, ist nachvollziehbar. Allerdings werden dadurch die Bewohner in unmittelbarer Nähe des "Parkhauses" (Wickerer Str., Frankenallee und auch Schloßborner Str.) in ihrer Nachtruhe gestört.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2014Sie sind hierOFOF 440/1Es werde Licht!?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Mai 2014VV 1006Es werde Licht!?Anfrage
- 11. August 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1028Es werde Licht!?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU