Es werde Licht!?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1028
Betreff: Es werde Licht!? Die geschilderten Lichtimmissionen waren im Dezember 2013 Gegenstand einer Nachbarschaftsbeschwerde, die beim Regierungspräsidium Darmstadt einging. Aufgrund dessen wurde bei den Beschwerdeführern eine Lichtimmissionsmessung durchgeführt. Hierbei wurden Überschreitungen der nachts zulässigen Lichtimmissionsrichtwerte festgestellt. Das Autohaus auf der Mainzer Landstraße, das für diese Lichtimmissionen verantwortlich ist, hat daraufhin entsprechende Maßnahmen ergriffen und der Beschwerde konnte dadurch bereits im Februar 2014 abgeholfen werden. Insofern zeigt sich der Magistrat überrascht, dass im Nachgang dennoch eine Anfrage erfolgt. Zu Frage 1: Gibt es für Licht eine nächtliche Emissionsgrenze (ähnlich der Lärmschutzregelungen)? Es existieren Immissionsrichtwerte, die in einer "Licht-Richtlinie" vom 10. Mai 2000 aufgeführt sind. Diese Licht-Richtlinie enthält Vorgaben zur Beurteilung der Wirkung von Lichtimmissionen auf Menschen durch künstliche Lichtquellen aller Art. Die von der o.g. Parkhausbeleuchtung ausgehenden Lichtemissionen dürfen am Immissionsort (Wohnhaus der Beschwerdeführer) die Immissionsrichtwerte von tags - von 06.00 bis 22.00 Uhr 5 lux nachts - von 22.00 bis 06.00 Uhr 1 lux nicht überschreiten. Als Tageszeit i. S. dieser Richtlinie gelten die Dunkelstunden (natürliche Dunkelheit) in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr, als Nachtzeit die Dunkelstunden in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Zu Frage 2: Ist es für Gewerbe zulässig, angrenzende Wohnbebauung während der Nachtstunden auszuleuchten? Beleuchtungen sind nur im Rahmen der oben genannten Grenzwerte zulässig. Zu Frage 3: Gibt es für den Betrieb des "Parkhauses" Auflagen, um eine Störung der Bewohner der umliegenden Wohnhäuser zu vermeiden? Es gibt keine Auflagen für den Betrieb des Parkhauses. Lediglich die o.g. Immissionsschutzrichtlinien müssen eingehalten werden. Zu Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, der Bevölkerung im angrenzenden Wohngebiet zur Nachtruhe zu verhelfen? Der Magistrat sorgt bei störenden Geräuschen mit Hilfe der Stadtpolizei, Lärmquellen abzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2014OFOF 440/1Es werde Licht!?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Mai 2014VV 1006Es werde Licht!?Anfrage
- 11. August 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1028Es werde Licht!?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab