Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3)
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 973
Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3) Wie bereits in den bisherigen Stellungnahmen dargestellt, gibt es für das Stadtgebiet hinsichtlich der Sperrmüll-Abholung zwei verschiedene Statuszustände, die in die Gesamtkalkulation der Abfallgebühren eingerechnet sind. In den Siedlungsbereichen der Wohnungsbaugesellschaften gibt es jede vierte Woche, somit dreizehnmal im Jahr, die Siedlungsabfuhr, deren Termine den Wohnungsbaugesellschaften, Hausmeistern/Hausverwaltungen, Mieterschaft spätestens zum Jahresende für das Folgejahr bekannt sind. Wer über Siedlungsabfuhr an das System der Sperrmüll-Entsorgung angeschlossen ist, ist insofern privilegiert, als er im Vorhinein von den feststehenden Terminen im Jahresverlauf weiß und darauf bezogen planen kann. Für solche Bereiche gilt dann, dass jeder weitere Abholtermin, der von den bereits feststehenden abweicht, kostenpflichtig ist. Das gilt zum Beispiel auch für die Taunusblick-Siedlung. Die Bürgerschaft außerhalb des Bereiches der Siedlungsabfuhr kann bei der FES GmbH einen persönlichen Termin für die kostenlose Abholung des Sperrmülles beantragen, was aber in der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Tagen einhergeht. Es besteht zwar hypothetisch die Möglichkeit 52 Mal im Jahr Sperrmüll zu bestellen, jedoch werden für einzelne Liegenschaften nicht mehr als 13 Aufträge im Jahr für die kostenfreie Entsorgung angenommen, da darüber hinaus davon ausgegangen wird, dass der Sperrmüll aus gewerblicher Tätigkeit stammt und damit kostenpflichtig ist. Eine Ungleichbehandlung der Siedlungsabfuhr liegt somit nicht vor Die FES GmbH bietet für eine wesentlich schnellere Abholung, wie es manchmal aus Termingründen notwendig ist, einen Sperrmüll-Sofortservice an, welcher dann jedoch kosten-pflichtig sein muss. Also können Mieter der vom Ortsbeirat genannten Siedlung durchaus ihren Sperrmüll auch zu anderen Terminen entsorgen als zum Termin der Siedlungsabfuhr. Dafür ist dann aber eine Gebühr zu zahlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2015OMOM 4318Zeilsheim: Sperrmüll-Taskforce in der Taunusblick-SiedlungDirektanregung
- 19. Oktober 2015STST 1516Zeilsheim: Sperrmüll-Taskforce in der Taunusblick-SiedlungStellungnahme
- 19. Januar 2016OMOM 4899Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-SiedlungDirektanregung
- 18. April 2016OFOF 26/6Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. April 2016STST 622Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-SiedlungStellungnahme
- 3. Mai 2016OMOM 43Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3)Direktanregung
- 25. Juli 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 973Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab