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eungesheimTitel/Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz an der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: STMagistrat
145 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 885

Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz an der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10 Vor dem Hintergrund der Anfrage hat der Magistrat die zuständige Landesbehörde "Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement" um entsprechende Auskunft gebeten und die nachstehend im Wortlaut wiedergegebene Antwort erhalten: "Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen ist der Erlass der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) veröffentlicht durch das Bundesverkehrsministerium am 23.11.2007. Auf Grundlage der mir vorliegenden Daten habe ich eine schalltechnische Berechnung durchgeführt. Die Ergebnisse ergeben sich wie folgt: Geschwindigkeit Pkw 130 km/h Lkw 80 km/h tags: 63,7 dB(A) nachts: 57,7 dB(A) Geschwindigkeit Pkw 100 km/h Lkw 80 km/h tags: 61,3 dB(A) nachts: 55,6 dB(A) Die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung für das gesamte Wohngebiet sind nicht gegeben. Die Sanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für Wohngebiete werden eingehalten. Grundlage sind die Festsetzungen in den rechtskräftigen Bebauungsplänen. Zur Erläuterung habe ich die wichtigsten Passagen der Lärmschutz-Richtlinie-StV angefügt. Grundsätze gemäß Lärmschutz-Richtlinie-StV: Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort (RLS-90) einen der folgenden Richtwerte überschreitet: In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 70 dB(A) zwischen 06.00 und 22.00 Uhr (tags) 60 dB(A) zwischen 22.00 und 06.00 (nachts). 2. Maßgebend für die Berechnung des Beurteilungspegels und die Bestimmung des Immissionsortes sind die RLS-90. Örtliche Schallmessungen können nicht berücksichtigt werden, da sich die Messwerte nur auf die zum Zeitpunkt der Messungen vorhandenen Schallemissions- und Schallausbreitungsbedingungen beziehen. 3. Durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen soll der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt, mindestens jedoch eine Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt werden. 4. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sind auf die Zeit zu beschränken (Tag oder Nacht), für die Überschreitungen des Beurteilungspegels nach 2. errechnet worden sind." Der Magistrat bedauert, vor dem Hintergrund seiner originären Zuständigkeiten nicht weiter im Sinne der Anregung tätig werden zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 9. Dezember 2011OFOF 148/10eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz an der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
  2. 17. Januar 2012VV 212eungesheimTitel/Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz an der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk 10Anfrage
  3. 2. April 2012STST 494eungesheimTitel/Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz an der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10Stellungnahme
  4. 4. Juni 2012Sie sind hier
    STST 885eungesheimTitel/Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz an der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10
    Stellungnahme
  5. 8. April 2013BB 163Zusätzlicher Lärmschutz an Autobahnen - auch im Bereich Kalbach/RiedbergMagistratsbericht
  6. 29. Juni 2014OFOF 643/10eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Tempo 80 auf den Stadtautobahnen im Ortsbezirk 10 vorantreibenOrtsbeiratsantrag
  7. 15. Juli 2014OMOM 3328Tempo 80 auf den Stadtautobahnen im Ortsbezirk 10 vorantreibenDirektanregung
  8. 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 1226Tempo 80 auf den Stadtautobahnen im Ortsbezirk 10 vorantreibenStellungnahme
  9. 12. Mai 2016OFOF 40/10Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 31. Mai 2016VV 25Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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