Finanzmittel zur Planung und zum Umbau der Treppenanlage an der Staustufe Griesheim für Passanten mit Kinderwagen und ähnlichen Transporthilfen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 31.05.2007, ST 877
Betreff: Finanzmittel zur Planung und zum Umbau der Treppenanlage an der Staustufe Griesheim für Passanten mit Kinderwagen und ähnlichen Transporthilfen Für die Planung und den behindertengerechten Umbau der Abgänge an der Staustufe Griesheim stehen im Haushalt 2007 keine Finanzmittel zur Verfügung. Vom Amt für Straßenbau und Erschließung wurden für den Haushalt 2008 entsprechende Mittel angemeldet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2005OFOF 1453/6Bei der Sanierung der Staustufe Griesheim auch an die Mütter mit Kinderwagen denkenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2006OMOM 4055Bei der Sanierung der Staustufe Griesheim auch an die Mütter mit Kinderwagen denkenDirektanregung
- 5. April 2006STST 491Bei der Sanierung der Staustufe Griesheim auch an die Mütter mit Kinderwagen denkenStellungnahme
- 7. November 2006OFOF 251/6Haushalt 2007 Finanzmittel zur Planung und zum Bau einer Treppenanlage an der Staustufe Griesheim für Passanten mit Kinderwägen und ähnlichen TransporthilfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2006EAEA 77Haushalt 2007 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Finanzmittel zur Planung und zum Umbau der Treppenanlage an der Staustufe Griesheim für Passanten mit Kinderwagen und ähnlichen TransporthilfenEtatanregung
- 31. Mai 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 877Finanzmittel zur Planung und zum Umbau der Treppenanlage an der Staustufe Griesheim für Passanten mit Kinderwagen und ähnlichen TransporthilfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab