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Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat bekräftigt die Bedeutung der Gedenkstätte am Börneplatz und hat temporäre Stellplatzgenehmigungen für Bauarbeiten erteilt. Zukünftig sollen die Parkmöglichkeiten eingeschränkt und nur autorisierten Fahrzeugen in Notfällen Zugang gewährt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat steht uneingeschränkt hinter dem Anspruch, die Würde der Gedenkstätte am Börneplatz zu wahren. Entsprechend sind auf dem Börneplatz keine regulären Parkplätze ausgewiesen. Aufgrund eines größeren Umbauprojektes in der Kurt-Schumacher-Straße 10 wurde das Kulturamt von den Stadtwerken um temporäre Stellplatzmöglichkeiten für Fahrzeuge der ausführenden Firmen bis zum 30.04.2020 gebeten. Hierfür wurde vom Kulturamt eine privatrechtliche temporäre Genehmigung im südwestlichen Bereich des Neuen Börneplatzes erteilt. Aufgrund der Anregung des OBR 1 wurden die Stadtwerke gebeten, auf diese Genehmigung für die restliche Bauzeit zu verzichten und eine andere Lösung für die Fahrzeuge zu finden. Dies wurde bereits zum 01.03.2020 umgesetzt. Zudem ist geplant, die Anzahl der beweglichen Poller zu reduzieren und so zu sichern, dass künftig der Bereich des Börneplatzes geschlossen ist und nur noch ausnahmsweise autorisierte Fahrzeuge in Notfällen und für Pflege- und Reinigungsarbeiten auf die Fläche gelangen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Januar 2020OMOM 5575Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärkenDirektanregung
  2. 26. Januar 2020OFOF 1202/1Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 11. Februar 2020OMOM 5751Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?Direktanregung
  4. 27. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 838Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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