Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-Bauten
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 723
Betreff: Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-Bauten Dem Magistrat ist bewusst, dass sehr viele ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben möchten. Er hält es deshalb auch für sinnvoll, dass möglichst viele Wohnungen so ausgestattet sind, dass dies möglich ist. In einer Befragung zur "Bedarfsanalyse Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main", die im Jahr 2010 vom Jugend- und Sozialamt durchgeführt wurde, hatte sich fast jede fünfte befragte Person, die in einem Mehrfamilienhaus wohnt, einen Fahrstuhl gewünscht. Auch im Rahmen des Projektes Partizipative Altersplanung wurde die Handlungsempfehlung ausgesprochen, ein bundesweites Investitionsprogramm zur Nachrüstung älterer Familienhäuser mit Aufzügen zu installieren, um die Mobilität von älter werdenden Menschen erhalten zu können. Es ist jedoch zu erwähnen, dass der Einbau eines Aufzuges als Modernisierung zählt und daher anteilig auf die Miete - mit 11 % der Kosten pro Jahr - angerechnet werden kann. Auch die laufenden Kosten für einen Aufzug können als Betriebskosten umgelegt werden und so die Mietkosten insgesamt erhöhen. Für Haushalte mit niedrigem Einkommen kann dies zu einer problematischen finanziellen Belastung führen. Der Nachrüstung von Bestandsgebäuden mit Aufzügen stehen dazu eine Reihe von technischen und baurechtlichen Problemen entgegen. Häufig sind die Treppenhäuser so bemessen, dass ein Einbau innerhalb des Hauses in den Treppenraum nicht möglich ist. Folglich sollen die Aufzugsanlagen außerhalb an das Gebäude angebaut werden, was Probleme mit bestehenden Baulinien- oder Baugrenzen, der Überschreitung von Ausnutzungszahlen (Maß der baulichen Nutzung GRZ/ GFZ), Abstandsflächen zu Nachbarn oder der Vorgartensatzung beinhaltet. An den bestehenden Gebäuden können die Aufzüge oftmals nur im Bereich des Treppenhauses angebunden werden, was weitere Probleme aufwirft: der Aufzug hält so nur auf dem halbem Stockwerk, so dass dennoch Stufen zu überwinden sind. Die Belichtung und Belüftung des Treppenhauses ist teilweise nicht mehr gewährleistet, die brandschutztechnischen Bestimmungen, wie der Rauchabzug können nicht garantiert werden. Planungen, bei denen ein Aufzug aus Platzgründen außerhalb des bestehenden Treppenhauses und dennoch innerhalb der Gebäudekubatur eingebracht werden soll, bewirken einen deutlichen Verlust von Wohnfläche. Obwohl es in der Mehrzahl der Fälle nicht möglich sein wird, ein bestehendes Gebäude mit einem Aufzug nachzurüsten, ist der Magistrat bemüht, im Rahmen seines Ermessens und in Zusammenarbeit mit den Eigentümern positive Lösungen zu finden. In den Wohnsiedlungen der ABG FRANKFURT HOLDING der 1930er, 1950er und 1960er Jahre ist aufgrund fehlender Grundstücksflächen und Flächen innerhalb des Eingangsbereiches des Gebäudes ein nachträglicher Einbau von Aufzügen i.d.R. nicht möglich. Hier ist die ABG bereit, mit den Mietern individuelle Lösungen zu suchen und zu finden. Die ABG verbessert zudem durch Wohnumfeldmaßnahmen, wie die Erstellung von Zufahrtsrampen zu Gebäuden, Beseitigung von Stufen im Hauseingangsbereich die Erreichbarkeit der Wohnungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2013OFOF 270/1Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre BautenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2013OMOM 1988Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-BautenDirektanregung
- 21. Februar 2013OFOF 278/1In der Mobilität eingeschränkten Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. März 2013OMOM 2051In der Mobilität eingeschränkten Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichenDirektanregung
- 27. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 723Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-BautenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab