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Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre Bauten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
16 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre Bauten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass bewohnte Nachkriegsbauten in der Alt- und Innenstadt mit Aufzügen nachgerüstet werden. Hierzu soll die ABG Frankfurt Holding GmbH - wie in anderen Zusammenhängen bereits des öfteren geschehen - eine Vorreiterrolle einnehmen und alle relevanten Gebäude mit Aufzügen nachrüsten. Hierzu sind alle technischen Möglichkeiten auszunützen, wie z. B. die Errichtung von außen verlaufenden Anlagen oder Querverbindungen zwischen einzelnen Gebäudeabschnitten. Nicht in allen Fällen wird eine Nachrüstung möglich sein. Die Stadtverwaltung - und hier insbesondere die Bauaufsicht und das Stadtplanungsamt - soll jedoch die Nachrüstungsabsichten möglichst wohlwollend begleiten. Sollten öffentliche Flächen (Straßen, Gehwege, Grünanlagen) überbaut werden müssen, ist - im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner - eine Befreiung von Ausgleichszahlungen anzustreben, um schnellstmöglich eine große Zahl an Na chrüstungen durchführen zu können. Begründung: Der Anteil der Menschen, die seit vielen Jahrzehnten in der Alt- und Innenstadt wohnen und auf Grund des Alters in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist außerordentlich hoch. Die zuständigen Sozialpfleger lernen immer wieder Bewohnerinnen oder Bewohner kennen, die noch gut Laufen können, aber ihre Wohnung seit Monaten nicht mehr verlassen haben, da die Treppe in die vierte oder fünfte Etage ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Folge ist sehr oft die Unterbringung in einer Einrichtung mit den bekannt hohen Folgekosten und einhergehend mit der Verarmung der Betroffenen. Deshalb muss die Stadt alles daran setzen, dass Menschen so lange wie möglich, in ihrer gewohnten Umgebung und dem sozialem Umfeld verbleiben können. Voraussetzung dafür ist Erreichbarkeit der Wohnung. Aufzüge kommen auch künftigen Generationen zu Gute und tragen zur Verbesserung des Wohnwertes

Inhalt

Antrag vom 03.02.2013, OF 270/1

Betreff: Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre Bauten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass bewohnte Nachkriegsbauten in der Alt- und Innenstadt mit Aufzügen nachgerüstet werden. Hierzu soll die ABG Frankfurt Holding GmbH - wie in anderen Zusammenhängen bereits des öfteren geschehen - eine Vorreiterrolle einnehmen und alle relevanten Gebäude mit Aufzügen nachrüsten. Hierzu sind alle technischen Möglichkeiten auszunützen, wie z. B. die Errichtung von außen verlaufenden Anlagen oder Querverbindungen zwischen einzelnen Gebäudeabschnitten. Nicht in allen Fällen wird eine Nachrüstung möglich sein. Die Stadtverwaltung - und hier insbesondere die Bauaufsicht und das Stadtplanungsamt - soll jedoch die Nachrüstungsabsichten möglichst wohlwollend begleiten. Sollten öffentliche Flächen (Straßen, Gehwege, Grünanlagen) überbaut werden müssen, ist - im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner - eine Befreiung von Ausgleichszahlungen anzustreben, um schnellstmöglich eine große Zahl an Na chrüstungen durchführen zu können.

Begründung: Der Anteil der Menschen, die seit vielen Jahrzehnten in der Alt- und Innenstadt wohnen und auf Grund des Alters in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist außerordentlich hoch. Die zuständigen Sozialpfleger lernen immer wieder Bewohnerinnen oder Bewohner kennen, die noch gut Laufen können, aber ihre Wohnung seit Monaten nicht mehr verlassen haben, da die Treppe in die vierte oder fünfte Etage ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Folge ist sehr oft die Unterbringung in einer Einrichtung mit den bekannt hohen Folgekosten und einhergehend mit der Verarmung der Betroffenen. Deshalb muss die Stadt alles daran setzen, dass Menschen so lange wie möglich, in ihrer gewohnten Umgebung und dem sozialem Umfeld verbleiben können. Voraussetzung dafür ist Erreichbarkeit der Wohnung. Aufzüge kommen auch künftigen Generationen zu Gute und tragen zur Verbesserung des WohnwertesBeratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2013Sie sind hier
    OFOF 270/1Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre Bauten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Februar 2013OMOM 1988Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-BautenDirektanregung
  3. 21. Februar 2013OFOF 278/1In der Mobilität eingeschränkten Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichenOrtsbeiratsantrag · FDP
  4. 12. März 2013OMOM 2051In der Mobilität eingeschränkten Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichenDirektanregung
  5. 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 723Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-BautenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 18 · 19.02.2013
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1988 2013 Die Vorlage OF 270/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz nach dem Wort "Aufzügen" das Wort "sozialverträglich" eingefügt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU3 SPDLinke
Ablehnung:
1 SPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 3 SPD und LINKE. gegen 1 SPD und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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