Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-Bauten
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1988 entstanden aus Vorlage: OF 270/1 vom 03.02.2013
Betreff: Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-Bauten Der Magistrat wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass bewohnte Nachkriegsbauten in der Alt- und Innenstadt mit Aufzügen nachgerüstet werden. Hierzu soll die ABG Frankfurt Holding GmbH - wie in anderen Zusammenhängen bereits des Öfteren geschehen - eine Vorreiterrolle einnehmen und alle relevanten Gebäude mit Aufzügen nachrüsten. Hierzu sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, wie zum Beispiel die Errichtung von außen verlaufenden Anlagen oder Querverbindungen zwischen einzelnen Gebäudeabschnitten. Nicht in allen Fällen wird eine Nachrüstung möglich sein. Der Magistrat wird in diesen Fällen gebeten, die Nachrüstungsabsichten möglichst wohlwollend zu begleiten. Sollten öffentliche Flächen (Straßen, Gehwege, Grünanlagen) überbaut werden müssen, ist - im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner - eine Befreiung von Ausgleichszahlungen anzustreben, um schnellstmöglich eine große Zahl an Nachrüstungen durchführen zu können.
Begründung: Der Anteil der Menschen, die seit vielen Jahrzehnten in der Alt- und Innenstadt wohnen und auf Grund des Alters in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist außerordentlich hoch. Die zuständigen Sozialpfleger lernen immer wieder Bewohnerinnen oder Bewohner kennen, die noch gut laufen können, aber ihre Wohnung seit Monaten nicht mehr verlassen haben, weil die Treppe in die vierte oder fünfte Etage ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Folge ist sehr oft die Unterbringung in einer Einrichtung mit den bekannt hohen Folgekosten und einhergehend mit der Verarmung der Betroffenen. Deshalb muss die Stadt alles daran setzen, dass Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung und dem sozialen Umfeld verbleiben können. Voraussetzung dafür ist Erreichbarkeit der Wohnung. Aufzüge kommen auch künftigen Generationen zugute und tragen zur Verbesserung des Wohnwertes allgemein bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2013OFOF 270/1Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre BautenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1988Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-BautenDirektanregung
- 21. Februar 2013OFOF 278/1In der Mobilität eingeschränkten Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. März 2013OMOM 2051In der Mobilität eingeschränkten Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichenDirektanregung
- 27. Mai 2013STST 723Älteren Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichen: Offensive für den Einbau von Aufzügen in 50er-Jahre-BautenStellungnahme
- 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 910In der Mobilität eingeschränkten Menschen das Wohnen in der Alt- und Innenstadt weiterhin ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats