Auskunftsersuchen bezüglich des Ziels des Magistrats, dass es im Frankfurter Süden unter den Flugrouten leiser werden muss
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms im Frankfurter Süden vorgeschlagen, insbesondere durch die Inbetriebnahme von Lärmmessstationen und die Entwicklung eines Fluglärm-Monitorings. Ziel ist es, die Lärmbelastung zu dokumentieren und Handlungsoptionen abzuleiten, um die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mit Inbetriebnahme einer Lärmmessstation auf dem Gelände der Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen im Frühjahr 2018 und eines Gerätes auf dem Dach der Paul-Hindemith-Schule im Gallusviertel konnte der Magistrat das Netz der städtischen Lärmmessstationen auf acht erweitern. In Sachsenhausen sind nun zwei Messgeräte vorhanden, in Oberrad ebenfalls zwei und jeweils eine in Niederrad, Goldstein, Bergen-Enkheim und im Gallus- und Europaviertel. Die städtischen Schallpegelmesser im Stadtgebiet von Frankfurt am Main bilden die Grundlage für das kommunale Fluglärm-Monitoring, welches quartalsweise von der Stabsstelle für Fluglärmschutz erarbeitet wird. Mit Hilfe dieser Beobachtungen soll die Entwicklung des Fluglärms auf kommunaler Ebene erfasst und erörtert werden. Dabei stehen die unterschiedlichen Tageszeiten aber auch die einzelnen Stadtteile, so auch der Frankfurter Süden, im Fokus. Die Berichte werden auf der Homepage der Stabsstelle für Fluglärmschutz zum Download veröffentlicht (https://www.frankfurt-fluglaermschutz.de/monitoring-fluglaerm/). Zudem bildet das Fluglärm-Monitoring die Basis für eine Erarbeitung von Kriterien für regionale Lärmobergrenzen, wie dies der Magistrat schon seit längerem fordert. Ebenfalls werden im Rahmen des Monitorings die Flugbewegungen betrachtet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Bewegungen allgemein, dem Anteil der Low-Cost-Carrier, den Kurzstreckenflügen, den Verspätungsflügen nach 23 Uhr und auf der Anwendung der Lärmpausen. Die Berichte über die Flugbewegungen werden monatlich ebenfalls auf der Internetseite der Stabsstelle für Fluglärmschutz den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt (https://www.frankfurt-fluglaermschutz.de/monitoring-flugbewegungen/). Daten, sowohl von Lärmmessstationen, als auch von Flugbewegungen zu sammeln, auszuwerten und der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen, ist eine Voraussetzung um die Entwicklung des Lärmes zu dokumentieren und daraus Handlungsoptionen abzuleiten. Daten bilden dabei die Argumentationsgrundlage. Kurzfristig kann ein Monitoring allerdings keine Verbesserung in einzelnen Stadtteilen hervorrufen. Da es in der Nacht besonders wichtig ist, eine Verminderung des Lärms zu erreichen, setzt sich der Magistrat auch weiterhin und stetig u. a. in der Fluglärmkommission (FLK) für eine Reduzierung der Fluglärmbelastung ein. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) wurde bereits Mitte 2018 von der FLK aufgefordert, alle zur Verfügung stehenden Mittel und Strategien zur Anwendung zu bringen, um die Zahl der Flugbewegungen nicht weiter ansteigen zu lassen. (http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/246._sitzung_am_20.6.2018/top_2b_-_flk-beschluss_zu_verspaetungsfluegen_in_der_mediationsnacht.pdf) Das HMWEVW hat daraufhin ein 7-Punkte-Programm entwickelt, um wieder mehr Nachtruhe im Rhein-Main-Gebiet zu erreichen (https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/18-09-17_7_punkte_fur_mehr_nachtruhe_am_frankfurter_flughafen_final.pdf). Ergänzend dazu werden alle Informationen zu den Nachtflügen am Frankfurter Flughafen in einer Broschüre gebündelt auf den Internetseiten des Verkehrsministeriums bereitgestellt. Erste Fragen der Bürgerinnen und Bürger können damit beantwortet werden. (https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/18-08-29_faq_nachtfluege_online.pdf) Zudem hat der Magistrat in seiner Stellungnahme zum Berichtsentwurf des Bundesumweltministeriums zur Evaluation des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm verdeutlicht, dass sich das gesetzliche Schutzniveau von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf stadtnahen Flughäfen deutlich verbessern muss. Der aktive Schallschutz, auch in Form von zeitlichen Einschränkungen, muss Vorrang vor dem passiven Schallschutz haben. Um wirksame Verbesserungen zu erzielen ist es zwingend notwendig, auch Anpassungen im Luftverkehrsgesetz vorzunehmen. Die Fluglärmschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main verdeutlichte diese Forderungen in einem persönlichen Schreiben an den überparteilichen Parlamentarischen Arbeitskreis "Fluglärm" auf Bundesebene. Eine Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist unausweichlich und adäquate Änderungen im Luftverkehrsgesetz unabdingbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2016VV 4Auskunftsersuchen zum Einsatz des Magistrats für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 UhrAnfrage
- 3. November 2017VV 631Maßnahmen gemäß Vorlage NR 91/16 zum Schutz gegen FluglärmAnfrage
- 24. Mai 2018OFOF 903/5Auskunftsersuchen bezüglich des Ziels des Magistrats, dass es im Frankfurter Süden unter den Flugrouten leiser werden mussOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 8. Juni 2018VV 911Auskunftsersuchen bezüglich des Ziels des Magistrats, dass es im Frankfurter Süden unter den Flugrouten leiser werden mussAnfrage
- 22. März 2019VV 1213Warum werden Anfragen des Ortsbeirates 5 an den Magistrat bezüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zum Teil jahrelang nicht beantwortet?Anfrage
- 1. September 2019OFOF 1399/5Auskunftsersuchen, welche Wartefrist der Magistrat bei Anfragen und Auskunftsersuchen aus den Ortsbeiräten als zumutbar ansiehtOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. September 2019VV 1437Welche Wartefrist sieht der Magistrat bei Auskunftsersuchen aus den Ortsbeiräten als zumutbar anAnfrage
- 6. März 2020STST 472Auskunftsersuchen bezüglich des Ziels des Magistrats, dass es im Frankfurter Süden unter den Flugrouten leiser werden mussStellungnahme
- 14. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 207 WochenSTST 707Auskunftsersuchen bezüglich des Ziels des Magistrats, dass es im Frankfurter Süden unter den Flugrouten leiser werden mussStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab