Leerstand im Ortsbezirk 1
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Gallusanlage — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
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- Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten – Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassen18.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 700
Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1 Zu 1.: Die Leerstandsquote bei städtischen Wohnungen oder bei Wohnungen von städtischen Gesellschaften ergibt sich grundsätzlich aus zu sanierenden oder zu renovierenden Wohnungen, oder Wohnungen die zur Neuvermietung anstehen. Dabei wird sehr darauf geachtet, dass die Leerstandszeiten so kurz wie möglich ausfallen. Das gleiche gilt für Gewerbeimmobilien in städtischem oder stadtnahem Eigentum. Eine Erhebung des Leerstandes, der Leerstandsquote und der Gründe für den Leerstand wird nicht durchgeführt und ist auch nicht vorgesehen. Hinweisen aus der Bevölkerung oder dem Ortsbeirat auf Gebäudeleerstand wird der Magistrat nachgehen, wie zuletzt bei der Anregung OM 1011/2012. Zu 2.: Die prekäre Wohnungssituation innerhalb des Ortsbezirkes 1 und stadtweit ist bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Innenstadt und der Altstadt während der nächsten zwei bis drei Jahre zahlreiche Wohngebäude errichtet werden und damit das Angebot an Wohnungen steigen wird. Folgende Wohnbauvorhaben wurden in letzter Zeit vom Magistrat planungsrechtlich vorbereitet und/oder durch Bauberatung unterstützend begleitet:
- 189 Wohnungen auf dem Maintorareal (ehemaliges Degussagelände)
- 76 Wohnungen in einem Gebäude zwischen Töngesgasse und Holzgraben
- 60 Wohnungen auf dem Dom-Römer-Areal
- 44 Wohnungen in einem Hochhaus an der Gallusanlage neben dem Taunusturm
- 26 Wohnungen in einem Gebäude an der Hochstraße neben dem geplanten Hotel
- 10 Wohnungen in einem Gebäude an der Katzenpforte Ecke Bleichstraße
- 7 Wohnungen in einem Gebäude an der Petersstraße Insgesamt werden somit 412 Wohnungen gebaut. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Belegung mit 1,5 Personen je Wohnung entsteht Wohnraum für voraussichtlich etwa 620 Bewohner. Das entspricht etwa 6 % der Einwohner von Innenstadt und Altstadt. Der Magistrat erachtet die Schaffung weiteren Wohnraums als eine wichtige Aufgabe. Um mehr Wohnungen in der Innenstadt zu bauen, werden mehrere Instrumente eingesetzt. Die Bebauungsplanung und die Bauberatung sind von zentraler Bedeutung. Das Stadtplanungsamt wirbt seit längerem um mehr Wohnen in der Innenstadt und berät Bauherrn und Grundstückseigentümer hinsichtlich der Möglichkeiten und des Planungsrechts für Wohnbauvorhaben. Darüber hinaus bereitet der Magistrat Wohnbauvorhaben durch die Schaffung von Planungsrecht mittels Bebauungsplan aktiv vor. Bei folgenden Projekten wird derzeit oder in naher Zukunft durch einen Bebauungsplan Planungsrecht für eine Wohnnutzung geschaffen:
- Bebauungsplan-Nr. 874 im Verfahren: Wohnhochhaus Katzenpforte Ecke Stiftstraße
- Wohnhochhaus Stiftstraße gemäß Hochhausrahmenplan, Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan-Änderung in Vorbereitung
- Fischerfeldviertel: Sicherung bestehender und Entwicklung künftiger Wohnnutzung, Bebauungsplan-Aufstellung in Vorbereitung Bei folgenden Projekten wird in der Bauberatung auf Wohnnutzung oder einen Wohnanteil hingewirkt. Die Liste ist nicht abschließend:
- Zeil 17-21 (ehemals Stadtbücherei)
- Breite Gasse südlich Gesundheitsamt
- Berliner Straße 53 (ehemals Bundesrechnungshof)
- Braubachstraße 5-7 Garagenhof
- Seilerstraße 7 Nach wie vor wird durch Dachgeschossausbauten und Dachaufstockungen neuer Wohnraum in der Innenstadt und der Altstadt geschaffen oder bestehender erweitert. Auch derartige Maßnahmen werden unterstützend begleitet. Der Magistrat bietet Bauherren die finanzielle Förderung des Wohnungsbaus an, um Wohnraum für bedürftige Schichten der Bevölkerung zu schaffen. Bislang wurde davon in der Innenstadt kein Gebrauch gemacht. Die Möglichkeiten werden geprüft, im Rahmen von Bebauungsplanverfahren Bauherren zur Herstellung geförderten Wohnungsbaus zu verpflichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2013OFOF 263/1Leerstand im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1983Leerstand im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 17. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 700Leerstand im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab