Leerstand im Ortsbezirk 1
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Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1983 entstanden aus Vorlage: OF 263/1 vom 04.02.2013
Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie hoch derzeit die Leerstandsquote im Hinblick auf Liegenschaften ist, wo sich diese befinden, ob es sich hierbei um Wohn- oder Gewerbeimmobilien handelt, aus welchen Gründen diese leer stehen und wie viele davon in öffentlicher bzw. privater Hand sind; 2. was der Magistrat im Hinblick auf die dringend gebotene Schaffung von sozialem Wohnraum und die Nachverdichtung (vor allem in der Alt- und Innenstadt) zu tun gedenkt.
Begründung: In der jüngeren Vergangenheit hat der Ortsbeirat mehrfach - oft auch auf Anregung von engagierten Bürgern - nach der Verwendung von vereinzelten leer stehenden Liegenschaften im Ortsbezirk 1 gefragt. Um das Thema für den Ortsbezirk insgesamt anzupacken, wäre es sowohl für die Arbeit des Ortsbeirats als auch für die Verwaltung selbst hilfreich, einen Überblick über den Leerstand, dessen Ursachen und gegebenenfalls Nutzungsmöglichkeiten zu gewinnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2013OFOF 263/1Leerstand im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1983Leerstand im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 17. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 700Leerstand im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats