Keine Werbesäule auf dem Merianplatz
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates 3 aufgegriffen und die Thematik der Werberechtsverträge umfassend dargestellt. Es wird erläutert, dass die Stadt Frankfurt am Main seit 2018 neue Verträge zur Werbung auf städtischen Flächen vergeben hat, die bis 2025 gültig sind. Die Genehmigung für die Werbeanlage auf dem Merianplatz wurde erteilt, da keine Versagungsgründe festgestellt wurden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Merianplatz — 26 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Ausfälle von Fahrtreppen und Aufzügen an den U-Bahnstationen der unteren Berger Straße schnell entgegentreten15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ströer-Werbefläche am Merianplatz zugunsten von Baumpflanzungen entfernen12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Merianplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat möchte die Anregung des Ortsbeirates 3 zum Anlass nehmen, um die Thematik der Werberechtsverträge umfassend darzustellen: Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Recht, auf städtischen Flächen zu werben, zum
- Januar 2018 neu vergeben. Grundlage dieses Verfahrens ist der Magistratsbeschluss MB 381 vom 21.04.
- Insgesamt wurden im Rahmen einer europaweiten Konzessionsvergabe vier einzelne Verträge ausgeschrieben (sogenannte Lose), die jeweils eigene Werbeträgertypen beinhalten: Los 1: Mega-Lights, City-Light-Säulen und City-Light-Poster Los 2: Großflächen und Plakatsäulen Los 3: Gewerbehinweisanlagen und Uhrensäulen Los 4: Veranstaltungswerbung im Format DIN-A1 an Schalt- und Verteilerschränken. Den Zuschlag für alle vier Lose hat die Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH bis zum 31.12.2025 erhalten, ein Unternehmen der Ströer-Gruppe. Die Einnahmen aus diesen Verträgen fließen in den gesamtstädtischen Haushalt und kommen somit verschiedenen Bereichen zugute. Technische Informationen zu den einzelnen Werbeträgern sind auf der Webseite der Firma der Firma Ströer unter www.stroeer.de zu finden. Aufgrund dieses Vergabeverfahrens verfügt der Konzessionspartner der Stadt Frankfurt über das Recht, im öffentlichen Raum Werbeanlagen zu errichten. Die konkreten Standorte werden dabei durch den Konzessionsnehmer eigenständig ausgewählt und zur Prüfung eingereicht. Da es sich bei den Werbeanlagen um bauliche Anlagen im Sinne der Hessischen Bauordnung handelt, muss jeder Standort ein gesetzlich vorgegebenes Genehmigungsverfahren durchlaufen. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens prüfen die zuständigen Ämter der Stadt Frankfurt, inwieweit der durch DSM beantragte Standort zulässig ist. Dies beinhaltet immer die planungsrechtliche Prüfung, die wegerechtliche Prüfung sowie die Prüfung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Sollten noch andere öffentlich-rechtliche Belange im Einzelfall tangiert sein, werden diese ebenfalls im Genehmigungsverfahren behandelt. Sofern sich im Rahmen dieses Verfahrens keine Gründe ergeben die Genehmigung nicht zu erteilen, besteht für den Vertragspartner ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung gem. § 74 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung. Die angesprochene Werbeanlage auf dem Merianplatz hat das dargestellte Verfahren durchlaufen; Versagungsgründe konnten dabei nicht festgestellt werden. Von Seiten des Konzessionsnehmers bestand somit ein Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung für die 4,67 m hohe Werbeanlage. Zu 1) Der Konzessionsnehmer verfügt sowohl über das Recht, bestehende Werbeanlagen zu vermarkten als auch über das Recht, neue Werbeträger im gesamten Stadtgebiet zu errichten. Insgesamt ist der Konzessionsnehmer berechtigt, bis zu 25 neue Mega-Light-Anlagen, bis zu 60 City-Light-Säulen, bis zu 70 City-Light-Poster-Vitrinen, bis zu 95 Großflächen, bis zu 32 Gewerbehinweisanlagen und bis zu 3 Uhrensäulen im Stadtgebiet zu errichten. Zudem ist dem Konzessionsnehmer gestattet, stadtweit bis zu 2.500 Schalt- und Verteilerschränke mit Wechselrahmen im A1-Format auszustatten. Zu 2) Der Magistrat wird in Vorausschau einer folgenden Ausschreibung für die Zeit nach 2025 dafür Sorge tragen, dass durch die Ortsbeiräte kritisch eingeschätzte Standorte überprüft werden. Gegebenenfalls können die zukünftigen Kontingente der verschiedenen Werbeträger entsprechend angepasst werden. Zu 3) Der Austausch einer Werbeanlage gegen einen anderen Typ liegt grundsätzlich im Ermessen des Konzessionsnehmers.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2019OFOF 735/3Keine Werbesäule auf dem MerianplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
- 31. Oktober 2019OMOM 5368Keine Werbesäule auf dem MerianplatzDirektanregung
- 30. März 2020Sie sind hierSTST 630Keine Werbesäule auf dem MerianplatzStellungnahme
- 13. Mai 2020OFOF 873/3Aufstellung von City-Light-Säulen auf dem Merianplatz und Friedberger PlatzOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. Mai 2020OMOM 6087Aufstellung von City-Light-Säulen auf dem Merianplatz und Friedberger PlatzDirektanregung
- 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1811Aufstellung von City-Light-Säulen auf dem Merianplatz und Friedberger PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab