Aufstellung von City-Light-Säulen auf dem Merianplatz und Friedberger Platz
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Aufstellung von City-Light-Säulen auf dem Merianplatz und Friedberger Platz genehmigt, da alle relevanten Prüfungen hinsichtlich Verkehrssicherheit und Denkmalschutz positiv ausgefallen sind. Die Baugenehmigung wurde erteilt, da keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Merianplatz — 26 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Ausfälle von Fahrtreppen und Aufzügen an den U-Bahnstationen der unteren Berger Straße schnell entgegentreten15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ströer-Werbefläche am Merianplatz zugunsten von Baumpflanzungen entfernen12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Merianplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zum Merianplatz Der Standort befindet sich auf öffentlicher Verkehrsfläche. Die Bauaufsicht hat das Straßenverkehrsamt im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung beteiligt und von dort eine positive Stellungnahme erhalten. Auch das Amt für Straßenbau und Erschließung als Eigentumsvertreterin der Fläche wurde beteiligt, gerade im Hinblick darauf, ob die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann. Auch diese Stellungnahme wurde positiv beantwortet. Weiterhin wurde die Zulässigkeit nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft, bei denen eine Genehmigung entfällt oder ersetzt wird. Diese waren das Denkmalschutzgesetz und die Straßenbahnbau- und -betriebsordnung. Beide Prüfungen waren, auch unter Beteiligung der jeweiligen Fachämter bzw. des Regierungspräsidiums Darmstadt, positiv. Abweichungen von der Hessischen Bauordnung (HBO) wurden keine beantragt, damit entfiel auch eine Prüfung nach den Belangen der HBO. Da ein Bauantragsteller gemäß § 74 Abs. 1 HBO einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hat, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im jeweiligen Verfahren zu prüfen sind, war damit die Baugenehmigung zu erteilen. Friedberger Platz Der Standort befindet sich ebenfalls auf öffentlicher Verkehrsfläche. Die Belange des Straßenverkehrs, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung sowie die Belange des Amtes für Straßenbau und Erschließung als Eigentumsvertreterin wurden bei den zuständigen Ämtern abgefragt. Weiterhin wurde auch hier die Straßenbahnbau- und -betriebsordnung geprüft. Die Prüfung ist auch unter Beteiligung des Fachamtes bzw. des Regierungspräsidiums Darmstadt positiv ausgefallen. Auch das Denkmalrecht wurde betrachtet. Abweichungen von der HBO wurden keine beantragt, damit entfiel auch eine Prüfung nach den Belangen der HBO. Mithin war auch für die City-Light-Säule (CLS) am Friedberger Platz die Baugenehmigung zu erteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2020STST 630Keine Werbesäule auf dem MerianplatzStellungnahme
- 13. Mai 2020OFOF 873/3Aufstellung von City-Light-Säulen auf dem Merianplatz und Friedberger PlatzOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. Mai 2020OMOM 6087Aufstellung von City-Light-Säulen auf dem Merianplatz und Friedberger PlatzDirektanregung
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1811Aufstellung von City-Light-Säulen auf dem Merianplatz und Friedberger PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab