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Keine Werbesäule auf dem Merianplatz

Vorlagentyp: OM
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Begründung

Anfang Oktober wurde eine neue, sechs Meter hohe Werbesäule auf dem Merianplatz aufgestellt. Somit stehen jetzt zwei Werbesäulen im Bereich des kleinen Merianplatzes. Damit wird der freie Teil dieses stark frequentierten Platzes weiter eingeschränkt; zusätzlich wurden Sichtachsen verbaut, unter anderem auf das unter Denkmalschutz stehende Merianbad. Der gewählte Standort ist unter städtebaulicher Sicht völlig ungeeignet. Absolut unverständlich ist, warum nicht der bisherige Standort der Litfaßsäule im Bereich Berger Straße/Kantstraße genutzt wurde.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5368 entstanden aus Vorlage: OF 735/3 vom 17.10.2019

Betreff: Keine Werbesäule auf dem Merianplatz Anfang Oktober wurde eine neue, sechs Meter hohe Werbesäule auf dem Merianplatz aufgestellt. Somit stehen jetzt zwei Werbesäulen im Bereich des kleinen Merianplatzes. Damit wird der freie Teil dieses stark frequentierten Platzes weiter eingeschränkt; zusätzlich wurden Sichtachsen verbaut, unter anderem auf das unter Denkmalschutz stehende Merianbad. Der gewählte Standort ist unter städtebaulicher Sicht völlig ungeeignet. Absolut unverständlich ist, warum nicht der bisherige Standort der Litfaßsäule im Bereich Berger Straße/Kantstraße genutzt wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, diese Werbesäule umgehend zu entfernen und ggf. mit dem Ortsbeirat einen anderen, geeigneten Platz dafür zu suchen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Sind - und wenn ja, welche - weitere Standorte für Großwerbeflächen/-säulen im Stadtteil geplant?
  2. Bei künftigen Planungen derartiger Werbeflächen ist der Ortsbeirat als Träger öffentlicher Belange und Stadtteilparlament vorab anzuhören. Warum ist das in diesem Fall nicht geschehen?
  3. Warum wurde nicht die bestehende Litfaßsäule im Bereich der Einmündung der Kantstraße ersetzt? Begründung: Die Aufstellung einer derart großen Litfaßsäule an dieser Stelle konterkariert die Bemühungen des Ortsbeirates sowie der Stadtverwaltung nach einer ästhetischen und verkehrssicheren Aufteilung und Gestaltung des öffentlichen Raumes. Er stört unmittelbar die Wirkung des Brunnens von Hans Steinbrenner, der nur wenige Meter davon entfernt ist. Insbesondere der Merianplatz ist für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher ein wichtiger Treffpunkt. Die Aufenthaltsqualität wird durch diese Werbesäule erheblich vermindert. Nicht zuletzt ist der Standort der Litfaßsäule nur wenige Meter von dem Fußgängerüberweg entfernt. Für Autofahrerinnen und Autofahrer ist das eine Sichtbehinderung und Ablenkung, für die Straße überquerende Kinder eine Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Oktober 2019OFOF 735/3Keine Werbesäule auf dem MerianplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
  2. 31. Oktober 2019Sie sind hier
    OMOM 5368Keine Werbesäule auf dem Merianplatz
    Direktanregung
  3. 30. März 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 630Keine Werbesäule auf dem MerianplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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