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Bewohnerparken für die Kuhwaldsiedlung

Vorlagentyp: STMagistrat
232 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Einrichtung von Bewohnerparken in der Kuhwaldsiedlung abgelehnt, da gesetzliche Vorgaben und Untersuchungen des Ingenieurbüros AS+P keinen ausreichenden Parkdruck belegen konnten. Die Regelungen erlauben nur eine Reservierung von 50% des Parkraums, was den Wünschen der Bewohner nicht entspricht.

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Stellungnahme des Magistrats

Für die Einrichtung von Bewohnerparken gibt es gesetzliche Regelungen, die zu beachten sind und die im Einzelfall geprüft werden müssen. Unter anderem muss Parkdruck faktisch belegt werden. Der Magistrat hat keinen Zweifel an den dazu bereits durchgeführten Untersuchungen des Ingenieurbüros AS+P. Die Ergebnisse belegen eindeutig, dass selbst zu Messezeiten kein Parkdruck nachgewiesen werden konnte. In der Kuhwaldsiedlung wurde der vorhandene Parkraum zu keiner Zeit vollumfänglich genutzt, in den Spitzenzeiten standen noch mindestens 30% der Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Eine individuelle Parkraumreservierung "vor der Haustür" bietet die Bewohnerparkregelung nicht. Eine Zone erstreckt sich über 1km2 und ein freier Parkplatz kann 600 bis 1000 Meter von der eigenen Wohnung entfernt sein. Die Rechtsprechung hält diese Entfernungen für angemessen und zumutbar. Die Forderung, die gesamte Siedlung für Bewohnerinnen und Bewohner zu reservieren, ist nicht möglich. Laut gesetzlicher Vorgabe darf nur ein Bereich von 50% reserviert werden. Die übrigen 50% sind der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Der Wunsch des Ortsbeirats beziehungsweise der Bewohnerinnen und Bewohner der Kuhwaldsiedlung ist nachvollziehbar, aber nicht gesetzeskonform umzusetzen. Bei Einführung eines Bewohnerregelungsbereiches würden auch die Einfahrtkontrollen während der Messezeiten entfallen, was die Situation im Quartier belasten würde. Der Anregung kann daher aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2019OFOF 966/2Bewohnerparken für die KuhwaldsiedlungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Dezember 2019OMOM 5523Bewohnerparken für die KuhwaldsiedlungDirektanregung
  3. 20. März 2020Sie sind hier
    STST 562Bewohnerparken für die Kuhwaldsiedlung
    Stellungnahme
  4. 19. November 2023OFOF 783/2Bewohnerparken im Kuhwald und Rebstock installierenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 22. Januar 2024OMOM 5014Bewohnerparken im Kuhwald und Rebstock installierenDirektanregung
  6. 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 232 WochenSTST 823Bewohnerparken im Kuhwald und Rebstock installierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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