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Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-Enkheim Schulen und Kindergärten in Frankfurt

Vorlagentyp: STMagistrat
140 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2010, ST 562

Betreff:

Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-Enkheim Schulen und Kindergärten in Frankfurt

OA 526 und OA 908

Punkt 1 mit Unterfragen :

Die Fragen zu Punkt 1 mit Unterfragen wurden bereits mit den Stellungnahmen ST 68 vom 15.01.2007 und ST 1305 vom 07.08.2007 gemäß des damaligen Standes des Planfeststellungsverfahren beantwortet.

Zu e) Die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schutzmaßnahmen wird im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm geregelt. Notwendige Umbauten an öffentlichen Gebäuden würden zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen zählen. Der Magistrat hat darüber hinaus keine eigenen Untersuchungen von eventuellen Möglichkeiten zur Finanzierung von baulichen Schutzmaßnahmen veranlasst.

Punkt 2:

Die Frage nach der Tätigkeit des Regionalen Dialogforums (RDF) stellt sich nach heutigem Sachstand nicht mehr. Mit Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vom 18.12.2007 war die Aufgabe des RDF abgeschlossen. Um den mit dem RDF begonnenen Dialog zwischen den Kommunen, dem Land Hessen und der Luftverkehrswirtschaft fortzusetzen, hat das Land die Nachfolgeorganisation "Forum Flughafen und Region“ (FFR) eingerichtet. In diesem Gremium setzt sich der Magistrat für ein Gesundheitsmonitoring in der Region ein.

Im Rahmen der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Flughafen hat der Magistrat die Einhaltung der folgenden Schallpegel gefordert:

Tagschutz: Für Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige Aufenthaltsräume sind Schallschutzvorrichtungen durch die Vorhabenträgerin zu finanzieren. Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten und ein für die Tagstunden (6:00-22:00 Uhr) ermittelter Dauerschallpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.

Nachtschutz: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main schließt sich den Empfehlungen der Mediationsgruppe an, die neben dem Nachtflugverbot für den Zeitraum von 23:00 bis 5:00 Uhr Grenzwerte für den Maximalpegel und den Dauerschallpegel vorsehen. Für Schlafräume sind Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung der A-bewertete Maximalpegel von 53 dB(A) nicht öfter als 6 mal pro Nacht (22:00-6:00 Uhr) überschritten wird und ein für die Nachtstunden (22:00-6:00 Uhr) ermittelter Dauerschallpegel von 32 dB(A) nicht überschritten wird.

Entschädigungen für Außenanlagen: Die Träger des Vorhabens haben auf Antrag des Eigentümers eines innerhalb des Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich (ab 55 dB(A) – Vorsorgezielwert des Umweltbundesamtes) Entschädigungen für die Nutzungsbeeinträchtigung des Außenwohnbereichs zu leisten.

Im Planfeststellungsbeschluss wurde die Stellungnahme des Magistrats unter Hinweis auf das novellierte Fluglärmgesetz nicht berücksichtigt.

Seit Ende des Jahres 2007 werden im Frankfurter Stadtgebiet insgesamt sechs städtische Fluglärmmessstationen betrieben. In Abstimmung mit Mitgliedern der Ortsbeiräte und der Bürgerinitiativen wurden folgende Standorte im Bereich der stark frequentierten Hauptabflugrouten festgelegt:

Oberrad Am alten Friedhof

Oberrad Buchrainstraße

Sachsenhausen Wilhelm-Beer-Weg

Niederrad Else-Alken-Straße [Friedrich-Fröbel-Schule]

Goldstein Am Wiesenhof [Goldstein-Schule]

Bergen-Enkheim Am Pohlsberg

Die informativ aufbereiteten aktuellen Fluglärm-Messungen können auf der Internetseite des Umweltamtes [www.umweltamt.stadt-frankfurt.de] und des Deutschen Fluglärmdienstes e.V [www.dfld.de] abgerufen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2007OFOF 205/16Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · fwf
  2. 30. Oktober 2007OAOA 526Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimAnregung
  3. 25. Februar 2008STST 365Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
  4. 14. August 2008STST 1287Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
  5. 23. Februar 2009STST 321Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
  6. 16. April 2009OFOF 442/16Schulen und Kindergärten in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · fwf
  7. 19. Mai 2009OAOA 908Schulen und Kindergärten in FrankfurtAnregung
  8. 7. Oktober 2009STST 1446Schulen und Kindergärten in FrankfurtStellungnahme
  9. 7. Oktober 2009STST 1445Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
  10. 4. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 140 Wochen
    STST 562Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-Enkheim Schulen und Kindergärten in Frankfurt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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