Aufstellung von öffentlichen Toiletten im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbachs
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbachs gibt es derzeit keine öffentlichen Toiletten, was die Nutzung dieses Gebiets erschwert. Der Ortsbeirat fordert die Aufstellung einer öffentlichen Toilette, um die Bedürfnisse der dortigen Nutzer zu erfüllen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 34 Tage.Warum?
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbachs fehlt es an öffentlichen Toiletten. Die Toilette im Bürgerhaus ist geschlossen und auch keine andere Toilette ist erreichbar.
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, im Naherholungsgebiet für eine öffentliche Toilette zu sorgen und diese dann auch in den Reinigungsplan aufzunehmen.
Begründung
Die Stadt stellt immer mehr öffentliche Toiletten zur Verfügung, wie z. B. in Nied.
Aus diesem Grund ist es ein Ärgernis, das in Nieder-Erlenbach außer der Toilette am Alten Friedhof, keine öffentlichen Toiletten vorhanden sind. Das Naherholungsgebiet wird oft und gerne zu Spaziergängen und Unternehmungen aller Art von allen Altersgruppen genutzt, sodass hier eine öffentliche Toilette sinnvoll erscheint.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juli 2026OFOF 10/13Aufstellung von öffentlichen Toiletten im Naherholungsgebiet Nieder-ErlenbachsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 407Aufstellung von öffentlichen Toiletten im Naherholungsgebiet Nieder-ErlenbachsDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats