Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-Enkheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die vorliegende Machbarkeitsstudie hatte zum Ziel, Untersuchungsinstrumente zur Erfassung einer fluglärmbedingten Beeinträchtigung der Lebensqualität zu entwickeln und zusammenzustellen. Der Charakter einer Machbarkeitsstudie ergibt sich zum Beispiel daraus, dass von den insgesamt 80 getesteten Instrumenten 19 nicht bzw. nicht in der gewählten Konstellation für den Einsatz in einer Hauptstudie empfohlen werden. Die Gutachter empfehlen u. a., das Design der Machbarkeitsstudie für eine Hauptstudie in Grundzügen beizubehalten, wobei eine vertiefende Verknüpfung mit Hilfe eines identischen Grundfragebogens vorgeschlagen wird und eine Trennung der psychologischen und umweltmedizinischen Methoden als erforderlich angesehen wird. Neben der Durchführung einer psychologischen und medizinischen Querschnittsstudie wird auf die Empfehlung einer Panelstudie zu den Auswirkungen kurzzeitiger Lärmbelastung durch einen der Qualitätssicherer hingewiesen. Darüber hinaus werden Studienanregungen zum Vergleich von Flug- und Straßenverkehrsgeräuschen sowie zur Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Fluglärm in sensiblen Zeitbereichen gegeben (Quelle: RDF, Internet, Dokumentationen, „Abstract“). In der ST 767 beschreibt der Magistrat die Möglichkeiten, eine Finanzierung für Schutzmaßnahmen „nach § 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG oder nach dem Fluglärmgesetz“ zu erhalten. Diese Aufführung ist unvollständig. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien hier weitere Materialien aufgeführt: · Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen -
- FlugLSV); Beteiligung von kommunalen Spitzenverbänden sowie von Verbänden und Fachkreisen gemäß §§ 47, 62 GGO; Anhörung beteiligter Kreise gemäß § 15 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.
- Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB), Mai
- Vor dem Hintergrund des klar und eindeutig geäußerten Wunsches der CDU- und FDP-Fraktion im Römer sowie der CDU-geführten Landesregierung in Hessen, den Flughafen auszubauen, ist es unabwendbar, dass das RDF so schnell wie möglich die Hauptstudie in Auftrag gibt. Der Magistrat ist aufgefordert, sich dafür mit allen Kräften einzusetzen.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2007, OF 205/16
Betreff:
Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-Enkheim
Vorgang:
ST 767/07
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
den Magistrat zu beauftragen,
- zu der ST 767 vom 14.5.2007 eine ergänzende Stellungnahme abzugeben und folgende Fragen zu beantworten:
a) Aus welchem Grund bezieht sich der Magistrat lediglich auf eine Machbarkeitsstudie ("Fluglärm und Lebensqualität“ von Bullinger/Mackensen), die keine abschließenden wissenschaftlichen Aussagen enthält?
b) Begnügt sich der Magistrat mit der Feststellung, es gebe keine "hochbelasteten“ Gebiete in Frankfurt und damit keinen Handlungsbedarf, oder erwägt er Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Schüler auch für die von Fluglärm betroffenen Stadtteile, für die der Magistrat die Zahl von 28 Schulen und Kindertageseinrichtungen mit 4.023 Kindern und Jugendlichen ermittelt hat (B 773 von 2005), wenn ja, welche?
c) Stellt der Magistrat Überlegungen darüber an, welche Lärmpegel die Stadt Frankfurt veranlassen könnte, passiven Lärmschutz zumindest für Schulen, Kindergärten, Altenheime u. dgl. vorzusehen?
d) Wenn sich Kinder und Schüler nach Angaben des Magistrats künftig nicht nur in geschlossenen Räumen aufhalten, sondern sich auch im Freien bewegen sollen: Wie schätzt dann der Magistrat die gesundheitlichen Risiken für diesen Personenkreis ein und ist er überhaupt in der Lage, nur auf Grund einer Machbarkeitsstudie Einschätzungen vorzunehmen?
e) Hat der Magistrat die Möglichkeit der Finanzierung von baulichen Schutzmaßnahmen bereits abschließend untersucht oder könnten sich auf Grund bestehender oder zu erwartender Ausführungsbestimmungen noch neue Aspekte ergeben?
- sich unabhängig von den Fragen zu 1. beim Regionalen Dialogforum RDF, in dem die Stadt Frankfurt durch Stadtrat Schwarz vertreten ist, dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zügig umgesetzt werden und ein Gutachten zu den möglichen Schutzmaßnahmen für alle Betroffenen in den kritischen Zonen in Auftrag gegeben wird, da abschließende und wirklich aussagefähige wissenschaftliche Aussagen zu Gesundheitsbelastungen von Kindern und Schülern für das Rhein-Main-Gebiet bisher nicht vorliegen. Der Magistrat erweckt den Eindruck, dass es nur um "hochbelastete“ Gebiete mit 63 dBA und mehr geht, die in Frankfurt nicht existieren sollen. Das wäre aber nicht hinnehmbar. Im sog. Fluglärmschutzgesetz sind in § 2 Grenzwerte wie folgt enthalten:
Tag-Schutzzone 1:
LAeq Tag = 65 dB(A),
Tag-Schutzzone 2:
LAeq Tag = 60 dB(A),
Nacht-Schutzzone:
LAeq Nacht
LAmax
= 55 dB(A),
= 6 mal 57 dB(A).
Analog zu den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation wird zum Beispiel die Einhaltung von Außenlärmpegeln eingefordert, die z.B.:
- den nächtlichen, erholsamen Schlaf auch bei einem zur Lüftung geöffnetem Fenster ermöglichen (< 30 dB(A) Mittelungspegel; Anstiegsgeschwindigkeit < 10 dB/s; Spitzenpegel < 45 dB(A) am Ohr der/s Schlafenden; Beurteilungsstunde ist die lauteste Nachtstunde). Dies entspricht etwa dem Orientierungswert (nachts) der DIN 18005 für WR (reines Wohngebiet: 40 dB(A), Straßenverkehrslärm),
- bei Tage die Kommunikation im Wohn-Außen- und Innenbereich nicht stören (< 45 dB(A) Mittelungspegel außen),
- die Konzentrationsfähigkeit bei entsprechenden Arbeiten erlauben (Mittelungspegel in Schulen etc. innen < 35 dB(A)/ Anstiegsgeschwindigkeit < 20 dB/s) (Quelle: Positionen Nr. 39 BUND).
Im Hinblick auf die vorgenannten Schutzzonen, die es in Frankfurt fraglos gibt, sowie auf weitere fluglärmbelastete Gebiete wie zum Beispiel Bergen-Enkheim macht der Magistrat keine Aussagen darüber, wie er die dort lebenden Kinder und Jugendlichen schützen will, was schließlich seine gesetzliche Aufgabe ist. Auch ist die Zahl von "28 Schulen und Kindertageseinrichtungen mit 4.023 Kindern und Jugendlichen“ vom Magistrat niemals nachvollziehbar belegt worden, und es ist völlig unklar, welche Gebiete damit gemeint sein könnten. Darüber hinaus ist unklar, wie der Lärm gemessen wird; die Fraport-Daten unterzieht der Magistrat selbst der Kritik (B 444). Die Lärmkonturkarten des Regionalen Dialogforums wurden mehrfach, zuletzt am 8. Mai 2007 geändert. Außer in Oberrad betreibt der Magistrat noch immer keine eigenen Lärmmessstationen auf Frankfurter Stadtgebiet, obwohl entsprechende Pläne seit Monaten bestehen, aber noch nicht umgesetzt wurden.
Hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm und Emissionen ist die Frankfurter Bevölkerung und besonders die in Bergen-Enkheim unter der Abflugroute 07-N (Lang) lebende nicht nur sehr besorgt, sondern auch völlig unwissend über die Konsequenzen. Zwar verweist der Magistrat selbst auf die in höchstem Maße Besorgnis erregende sog. Greiser-Studie (B 445), ohne jedoch daraus irgendeine erkennbare Schlussfolgerung zu ziehen. Es versteht sich von selbst, dass die in der ST 767 herangezogene Machbarkeitsstudie noch keine wirklich verwertbaren Ergebnisse liefern kann und soll, sondern sie zeigt nur Wege und Methoden auf, zu Ergebnissen zu gelangen.
Begründung:
Die vorliegende Machbarkeitsstudie hatte zum Ziel, Untersuchungsinstrumente zur Erfassung einer fluglärmbedingten Beeinträchtigung der Lebensqualität zu entwickeln und zusammenzustellen. Der Charakter einer Machbarkeitsstudie ergibt sich zum Beispiel daraus, dass von den insgesamt 80 getesteten Instrumenten 19 nicht bzw. nicht in der gewählten Konstellation für den Einsatz in einer Hauptstudie empfohlen werden. Die Gutachter empfehlen u. a., das Design der Machbarkeitsstudie für eine Hauptstudie in Grundzügen beizubehalten, wobei eine vertiefende Verknüpfung mit Hilfe eines identischen Grundfragebogens vorgeschlagen wird und eine Trennung der psychologischen und umweltmedizinischen Methoden als erforderlich angesehen wird. Neben der Durchführung einer psychologischen und medizinischen Querschnittsstudie wird auf die Empfehlung einer Panelstudie zu den Auswirkungen kurzzeitiger Lärmbelastung durch einen der Qualitätssicherer hingewiesen. Darüber hinaus werden Studienanregungen zum Vergleich von Flug- und Straßenverkehrsgeräuschen sowie zur Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Fluglärm in sensiblen Zeitbereichen gegeben (Quelle: RDF, Internet, Dokumentationen, "Abstract“).
In der ST 767 beschreibt der Magistrat die Möglichkeiten, eine Finanzierung für Schutzmaßnahmen "nach § 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG oder nach dem Fluglärmgesetz“ zu erhalten. Diese Aufführung ist unvollständig. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien hier weitere Materialien aufgeführt:
· Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen -
- FlugLSV); Beteiligung von kommunalen Spitzenverbänden sowie von Verbänden und Fachkreisen gemäß §§ 47, 62 GGO; Anhörung beteiligter Kreise gemäß § 15 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.
- Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB), Mai 2007.
Vor dem Hintergrund des klar und eindeutig geäußerten Wunsches der CDU- und FDP-Fraktion im Römer sowie der CDU-geführten Landesregierung in Hessen, den Flughafen auszubauen, ist es unabwendbar, dass das RDF so schnell wie möglich die Hauptstudie in Auftrag gibt. Der Magistrat ist aufgefordert, sich dafür mit allen Kräften einzusetzen.
Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2007Sie sind hierOFOF 205/16Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · fwf
- 30. Oktober 2007OAOA 526Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimAnregung
- 25. Februar 2008STST 365Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
- 14. August 2008STST 1287Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
- 23. Februar 2009STST 321Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
- 7. Oktober 2009STST 1445Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
- 4. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 140 WochenSTST 562Schulen und Kindergärten in Frankfurt hier: Bergen-Enkheim Schulen und Kindergärten in FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme