Stadt in Bewegung: Generationsparks in Bergen-Enkheim
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat verschiedene Standorte in Bergen-Enkheim für Generationsparks untersucht und Vorentwürfe erstellt. Die Flächen bieten unterschiedliche Möglichkeiten für Sportangebote, jedoch bestehen Herausforderungen hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit und Genehmigungen. Eine weitere Abstimmung mit den zuständigen Ämtern ist erforderlich.
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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rangenbergstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat - Grünflächenamt- hat für den Stadtteil Bergen-Enkheim Untersuchungen für infrage kommende Standorte eingeleitet, durchgeführt und Konzepte in Form von Vorentwürfen erarbeitet. Dabei lag der Focus aus Platzgründen überwiegend auf den nachfolgend aufgeführten Flächen und nicht auf vorhandenen Spielplätzen.
Standort 1 - Rasenfläche westl. der Sportanlage Riedstadion
Die ca. 2 500 qm große Fläche mit einem vorhandenen Beachfeld wird von den Bäderbetrieben verwaltet, unterhalten und während der Badesaison genutzt. Dabei wird der nördlich verlaufende Weg durch 2 Toranlagen geschlossen. Das Areal befindet sich im Landschaftsschutzgebiet der Zone
- Für den Standort wurden zurückliegend drei Vorentwürfe mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkte und Flächenaufteilungen entwickelt Bewertung des Standorts Aufgrund der Flächengröße ist ein vielfältiges Sportangebot möglich. Eine Abstimmung mit den Bäderbetrieben über die Grundstücksverfügbarkeit konnte noch nicht abschließend erfolgen. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 wäre eine Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Standort 2 - Fläche oberhalb Schule am Ried Die ca. 7 900 qm große Fläche wird vom Sportamt verwaltet und ist im B-Plan B 404 als Öffentliche Grünfläche - Schulsportanlage - ausgewiesen. In den vergangenen Jahren hat sich die Vegetation weit verbreitet. Die Fläche befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Für den Standort wurden zurückliegend drei Vorentwürfe mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten und Flächenaufteilungen entwickelt Bewertung des Standorts Unter Berücksichtigung des Pflanzen - und Artenschutzes sowie der nahen Wohnbebauung, könnte an diesem Standort trotz der Flächengröße eher nur ein eingeschränktes Sportangebot realisiert werden. Eine abschließende Abstimmung über die Flächenverfügbarkeit konnte mit dem Sportamt noch nicht erfolgen Eine Abstimmung mit dem Naturschutz ist aufgrund der teilweise erforderlichen Rodung von Gehölzen notwendig. Standort 3 - Sportanlage Rangenbergstraße Die, nach der Errichtung der Sporthalle, ca. 5 900 qm verbliebene Rasenfläche wird vom Sportamt verwaltet. Die Fläche befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Für den Standort wurde zurückliegend ein Vorentwurf entwickelt Bewertung des Standorts Aufgrund der Flächengröße wäre ein vielfältiges Sportangebot realisierbar. Daneben werden Überlegungen angestellt, an dieser Stelle eine weitere Sporthalle zu errichten. Eine abschließende Abstimmung über die Flächenverfügbarkeit konnte deshalb mit dem Sportamt noch nicht erfolgen. Standort 4 - Grünfläche südlich der Tennisanlage an der Bornweidestraße Die ca. 1 400 qm große Fläche wird vom Grünflächenamt verwaltet und unterhalten. Die Fläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Für den Standort wurde zurückliegend ein Vorentwurf entwickelt Bewertung des Standorts Die relativ kleine Fläche sowie die zu erhaltenden Bäume lassen an diesem Standort lediglich eine Fitnessanlage zu. Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit und des absehbaren geringeren finanziellen Aufwandes gegenüber den vorherigen Varianten wäre eine baldige Realisierung möglich. Aktuelle Gesamtbewertung Aufgrund der sehr komplexen Anforderungen, insbesondere wegen der Flächenverfügbarkeit besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf. Das Grünflächenamt wird mit Blick auf die Standortvorschläge 1-3 weiterhin versuchen mit den beteiligten Ämtern und Betrieben Lösungen zu finden und dann unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2021OFOF 57/16Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD
- 14. September 2021OMOM 748Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-EnkheimDirektanregung
- 29. November 2021STST 2096Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-EnkheimStellungnahme
- 7. Mai 2023OFOF 187/16Stadt in Bewegung Generationenparks in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 13. Juni 2023OMOM 4077Stadt in Bewegung: Generationenparks in Bergen-EnkheimDirektanregung
- 18. September 2023STST 1895Stadt in Bewegung: Generationsparks in Bergen-EnkheimStellungnahme
- 15. März 2024Sie sind hierSTST 558Stadt in Bewegung: Generationsparks in Bergen-EnkheimStellungnahme
- 16. Mai 2024OFOF 278/16Sporthalle auf der Sportanlage RangenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. Juni 2024VV 968Sporthalle auf der Sportanlage RangenbergstraßeAnfrage
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 154 WochenSTST 1544Sporthalle auf der Sportanlage RangenbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab