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Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
154 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Machbarkeit einer Turnhalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße geprüft und festgestellt, dass die Errichtung aufgrund der regionalen Flächennutzungsplanung und der Bedenken des Umweltamtes nicht zulässig ist. Die Fläche ist als Grünfläche mit besonderen Klimafunktionen ausgewiesen, was eine Bebauung ausschließt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Hinsichtlich der Errichtung einer Turnhalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße, wurde das Amt für Bau und Immobilien am 09.11.2022 um Prüfung der Machbarkeit gebeten.

Hierzu stellt der Magistrat (Amt für Bau und Immobilien) fest, dass eine 3-Feldhalle mit ca. 40 x 50m (Spielfeld 27 x 45m) von den Dimensionen her, auf der vorhandenen Fläche von ca. 70 x 55m möglich ist.

Der Magistrat führt aber auch aus, dass es zwar keinen Bebauungsplan gibt, die Fläche aber im regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) in einer Grünfläche liegt und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Grundwasserschutz ist. Durch das Verorten einer weiteren Halle könnten diese Funktionen gestört werden.

Parallel dazu bestehen hinsichtlich der Bebaubarkeit der geplanten Freiflächen seitens des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Bedenken, da es sich um einen Bereich handelt, der als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB einzustufen ist. Das bedeutet, dass einer Bebauung keine öffentlichen Belange entgegenstehen dürfen. Im städtischen Geoportal ist der Bereich als "nicht bebaubar" dargestellt. Auch der Regionale Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche mit Klimafunktion dar, was die Einschätzung der UNB bestätigt. Ein Bau einer Sporthalle wäre demnach nicht zulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2021OFOF 57/16Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD
  2. 14. September 2021OMOM 748Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-EnkheimDirektanregung
  3. 29. November 2021STST 2096Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-EnkheimStellungnahme
  4. 7. Mai 2023OFOF 187/16Stadt in Bewegung Generationenparks in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
  5. 13. Juni 2023OMOM 4077Stadt in Bewegung: Generationenparks in Bergen-EnkheimDirektanregung
  6. 18. September 2023STST 1895Stadt in Bewegung: Generationsparks in Bergen-EnkheimStellungnahme
  7. 15. März 2024STST 558Stadt in Bewegung: Generationsparks in Bergen-EnkheimStellungnahme
  8. 16. Mai 2024OFOF 278/16Sporthalle auf der Sportanlage RangenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  9. 4. Juni 2024VV 968Sporthalle auf der Sportanlage RangenbergstraßeAnfrage
  10. 26. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 154 Wochen
    STST 1544Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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