Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Machbarkeit einer Turnhalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße geprüft und festgestellt, dass die Errichtung aufgrund der regionalen Flächennutzungsplanung und der Bedenken des Umweltamtes nicht zulässig ist. Die Fläche ist als Grünfläche mit besonderen Klimafunktionen ausgewiesen, was eine Bebauung ausschließt.
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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rangenbergstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Hinsichtlich der Errichtung einer Turnhalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße, wurde das Amt für Bau und Immobilien am 09.11.2022 um Prüfung der Machbarkeit gebeten.
Hierzu stellt der Magistrat (Amt für Bau und Immobilien) fest, dass eine 3-Feldhalle mit ca. 40 x 50m (Spielfeld 27 x 45m) von den Dimensionen her, auf der vorhandenen Fläche von ca. 70 x 55m möglich ist.
Der Magistrat führt aber auch aus, dass es zwar keinen Bebauungsplan gibt, die Fläche aber im regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) in einer Grünfläche liegt und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Grundwasserschutz ist. Durch das Verorten einer weiteren Halle könnten diese Funktionen gestört werden.
Parallel dazu bestehen hinsichtlich der Bebaubarkeit der geplanten Freiflächen seitens des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Bedenken, da es sich um einen Bereich handelt, der als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB einzustufen ist. Das bedeutet, dass einer Bebauung keine öffentlichen Belange entgegenstehen dürfen. Im städtischen Geoportal ist der Bereich als "nicht bebaubar" dargestellt. Auch der Regionale Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche mit Klimafunktion dar, was die Einschätzung der UNB bestätigt. Ein Bau einer Sporthalle wäre demnach nicht zulässig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2021OFOF 57/16Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD
- 14. September 2021OMOM 748Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-EnkheimDirektanregung
- 29. November 2021STST 2096Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-EnkheimStellungnahme
- 7. Mai 2023OFOF 187/16Stadt in Bewegung Generationenparks in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 13. Juni 2023OMOM 4077Stadt in Bewegung: Generationenparks in Bergen-EnkheimDirektanregung
- 18. September 2023STST 1895Stadt in Bewegung: Generationsparks in Bergen-EnkheimStellungnahme
- 15. März 2024STST 558Stadt in Bewegung: Generationsparks in Bergen-EnkheimStellungnahme
- 16. Mai 2024OFOF 278/16Sporthalle auf der Sportanlage RangenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. Juni 2024VV 968Sporthalle auf der Sportanlage RangenbergstraßeAnfrage
- 26. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 154 WochenSTST 1544Sporthalle auf der Sportanlage RangenbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab