Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden Verbindung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 529
Betreff: Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden Verbindung Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat in Zusammenhang mit den Untersuchungen zum Regionalen Nahverkehrsplan auch mehrere Tangentialverbindungen näher untersucht, darunter auch die Verbindung Bad Homburg - Bad Vilbel. Während das Nachfragepotenzial für andere Verbindungen als vorteilhaft bewertet wurde, hat die Prüfung der Verbindung Bad Vilbel - Bad Homburg kein positives Ergebnis erzielt. Die Planung einer solchen Verbindung wurde deshalb nicht weiter verfolgt. Ein durchgehender Bus Bad Vilbel - Bad Homburg würde für die Strecke bei Aufgabe der heutigen Aufenthaltszeit in Gonzenheim eine Fahrzeit von 37 bzw. 38 Minuten benötigen. Dieser Bus hätte in Bad Vilbel Fahrgäste von der S6 aus Frankfurt aufzunehmen und in Bad Homburg den Anschluss an die S5 in Richtung Frankfurt sicherzustellen. (In Gegenrichtung umgekehrt). Im heutigen Zustand stehen zwischen der S-Bahn-Ankunft in Bad Vilbel und der S-Bahn-Abfahrt in Bad Homburg 53 Minuten zur Verfügung, in der Gegenrichtung 49 Minuten. Damit ist eine derartige Linienführung und Fahrplangestaltung grundsätzlich denkbar. Voraussetzung wäre jedoch eine Abstimmung mit der Stadt Bad Homburg, da u.a. auch innerhalb Bad Homburgs Fahrplanlagen zu verändern wären. Eine sinnvolle Fahrplan- und Anschlusssituation ist jedoch ausschließlich für einen aus planerischer Sicht recht kurzen Zeithorizont bis zum Abschluss des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn möglich (ca. 2021), da sich mit Vollendung des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt und Bad Vilbel die Fahrplanlagen der S-Bahn-Linien S5 und S6 bekanntermaßen verändern. Daraus ergibt sich, dass zwischen den Ankunftszeiten der S-Bahn in Bad Vilbel und der Abfahrt der S-Bahn in Bad Homburg künftig 46 Minuten liegen. Bei einer Fahrzeit von mindestens 38 Minuten ergäben sich an beiden Endpunkten gerade noch jeweils 4 Minuten Umsteigezeit. Diese sind nicht geeignet, neben der Zeit die der Fahrgast von einem zum anderen Verkehrsmittel benötigt, auch einen Puffer bei Verspätung des jeweiligen heranbringenden Verkehrsmittels darzustellen, damit die Umstiege auch sicher funktionieren können. Danach sind dauerhaft keine sinnvollen funktionierenden Anschlüsse mehr möglich. Die Anregung des Ortsbeirats, auf die Anbindung der Buslinie oder beider Buslinien an die S-Bahn zu verzichten, würde das Busangebot zu seinem Nachteil verändern, wodurch voraussichtlich Fahrgäste verloren gingen. Auch der Vorschlag einer Verlängerung beider Linien, also der Linie 2 nach Bad Vilbel und der Linie 65 bis Bad Homburg, würde eine erhebliche Erhöhung des Aufwandes darstellen. Für beide Linien wäre ein zusätzliches Fahrzeug anzuschaffen. Darüber hinaus entstehen auch Mehrkosten für die zusätzlichen Fahrten. Wie bereits im Bericht des Magistrats vom 9.10.2015, B 378, dargelegt, wird die Linie 2 aufgrund der hohen Nachfrage innerhalb des Homburger Stadtgebiets teilweise mit Gelenkbussen gefahren. Die Linie 65 wird mit den kürzeren Standardlinien- bzw. Midibussen befahren. Ein Gelenkbus würde auf dem heutigen Linienweg der Linie 65 eine teure Überkapazität darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2015MM 88Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2016 (13.12.2015) - Gesamtnetz Bus -Magistratsvortrag
- 14. Juni 2015OFOF 268/13Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015OAOA 644Zusammenlegung der städtischen Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden Verbindung Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 88Anregung
- 9. Oktober 2015BB 378Zusammenlegung der städtischen Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungMagistratsbericht
- 24. November 2015OMOM 4739Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungDirektanregung
- 24. November 2015OFOF 287/13Zusammenlegung der Buslinie 65 und Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 529Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab