Zusammenlegung der städtischen Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden Verbindung Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 88
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 30.06.2015, OA 644 entstanden aus Vorlage: OF 268/13 vom 14.06.2015
Betreff: Zusammenlegung der städtischen Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden Verbindung Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 88 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die städtische Buslinie 65 mit der Bad Homburger Buslinie 2 zusammengefasst wird. Beide Linien enden zurzeit in Ober-Erlenbach. Eine durchgehende Verbindung beider Linien würde einen zeitraubenden Umstieg in Ober-Erlenbach vermeiden.
Begründung: Diese neue durchgehende Verbindung zwischen Bad Homburg und Bad Vilbel könnte eine attraktive Tangentialverbindung zwischen beiden Städten schaffen. Da beide Linien mit ähnlicher Frequenz getaktet sind, könnte diese Linie weitgehend kostenneutral betrieben werden. Die Anbindung Nieder-Erlenbachs an Bad Homburg sowie die Anbindung an Bad Vilbel könnte damit erheblich mehr Nutzer anziehen und somit eine höhere Frequenz in Aussicht stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 88
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2015MM 88Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2016 (13.12.2015) - Gesamtnetz Bus -Magistratsvortrag
- 14. Juni 2015OFOF 268/13Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015Sie sind hierOAOA 644Zusammenlegung der städtischen Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden Verbindung Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 88Anregung
- 9. Oktober 2015BB 378Zusammenlegung der städtischen Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungMagistratsbericht
- 24. November 2015OFOF 287/13Zusammenlegung der Buslinie 65 und Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2015OMOM 4739Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungDirektanregung
- 18. März 2016Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 529Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 643 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 644 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)
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1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 643 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 644 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 88 = Ablehnung, OA 643 und OA 644 = Annahme) REP und Stv. Krebs (M 88, OA 643 und OA 644 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 643 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 644 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (M 88, OA 643 und OA 644 = Annahme)