Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden Verbindung
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2015, OM 4739 entstanden aus Vorlage: OF 287/13 vom 24.11.2015
Betreff: Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden Verbindung Vorgang: OA 644/15 OBR 13; B 378/15 1) Der Ortsbeirat weist den Bericht des Magistrats B 378 zurück. 2) Der Ortsbeirat begrüßt, dass die Zusammenlegung der beiden Buslinien grundsätzlich positiv beurteilt wird. Daher wird der Magistrat gebeten, genauer zu begründen, warum die Zusammenlegung der Buslinien unter Berücksichtigung folgender Optionen nicht umzusetzen ist: - Wurde mit einbezogen, dass die schwache Nachfrage des 65er-Busses dadurch bedingt sein könnte, dass die Linie in Ober-Erlenbach endet und nicht in Bad Homburg-Zentrum? Die Linie 65 ist zurzeit auf die wenigen Pendler ausgerichtet, die aus Ober-Erlenbach nach Bad Vilbel müssen. Die Nachfrage des Ortsbeirates jedoch zielt auf die Schaffung eines neuen Angebotes ab, das den Bürgern beider attraktiven Städte und den Bürgern der Orte entlang der Strecke (wie Nieder-Erlenbach) die Möglichkeit gibt, die jeweiligen Einkaufsmöglichkeiten und das Kulturangebot besser nutzen zu können. - Eine direkte Verbindung beider Städte folgt den Überlegungen, Tangentialverbindungen zu schaffen, die es Berufspendlern und Bürgern gestatten, kürzere Fahrzeiten zu nutzen, um ihr Ziel zu erreichen. Bekanntlich ist der ÖPNV weitgehend sternförmig angelegt, sodass Querverbindungen eher rar sind. - Die Buslinien 2 und 12 fahren mehr als 80 Prozent der Streckenführung gemeinsam im 15-Minuten-Takt. Sie bedienen gemeinsam in Ober-Erlenbach die Haltestelle "Erlenbachhalle", an der bisher die Umsteigeoption zu der Buslinie 65 gegeben ist. Danach trennen sich die beiden Linien. Während die Linie 12 das Gewerbegebiet ansteuert, fährt die Linie 2 nur noch zwei weitere Haltestellen an. Was spräche dagegen, die Linie 2 bis nach Bad Vilbel zu verlängern, da durch die häufige Taktung eine passende Anknüpfung an die Bad Vilbeler S-Bahn möglich sein sollte? Das Angebot könnte z. B. im Stundentakt getestet werden. - Auch könnte überlegt werden, zunächst die Taktung der Linien beizubehalten, allerdings die Linie 65 nach Bad Homburg und umgekehrt die Linie 2 bis Bad Vilbel zu verlängern. Der jeweilige Anschluss könnte dann eingespart werden, sodass diese Variante weitgehend kostenneutral erfolgen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2015MM 88Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2016 (13.12.2015) - Gesamtnetz Bus -Magistratsvortrag
- 14. Juni 2015OFOF 268/13Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015OAOA 644Zusammenlegung der städtischen Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden Verbindung Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 88Anregung
- 9. Oktober 2015BB 378Zusammenlegung der städtischen Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungMagistratsbericht
- 24. November 2015Sie sind hierOMOM 4739Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungDirektanregung
- 24. November 2015OFOF 287/13Zusammenlegung der Buslinie 65 und Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2016Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 529Zusammenlegung der Buslinie 65 und der Buslinie 2 der Stadt Bad Homburg zu einer durchgehenden VerbindungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats