Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Verwaltungsverfahren bezüglich der ungenehmigten Stellplätze in den Vorgärten der Tornowstraße wieder aufzunehmen. Dies geschieht aufgrund einer Anregung des Ortsbeirats, um die Einhaltung der Vorgartensatzung zu gewährleisten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat gegen die ungenehmigten Stellplätze in den Vorgärten bereits in den 1990er Jahren Verfügungen erlassen. Nach erfolgten Widersprüchen wurden die Verfahren seinerzeit wegen rechtlicher Bedenken nicht weiter betrieben und letztendlich abgeschlossen. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats wird der Magistrat die entsprechenden Verwaltungsverfahren wieder aufgreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2020OFOF 1199/2Einhaltung der Vorgartensatzung in der TornowstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2020OMOM 6766Einhaltung der Vorgartensatzung in der TornowstraßeDirektanregung
- 22. Februar 2021Sie sind hierSTST 447Einhaltung der Vorgartensatzung in der TornowstraßeStellungnahme
- 28. März 2022OFOF 345/2Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2022OMOM 2084Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?Direktanregung
- 11. November 2022Antwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 2620Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab