Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer Vereine
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 434
Betreff: Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer Vereine Hinsichtlich der Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements von Vereinen und ehrenamtlich tätigen Organisationen in den Stadtteilen Frankfurts und der hierfür notwendigen Werbung hat sich der Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner Stellungnahme vom 03.11.2014, ST 1415, zu dem Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 05.05.2014, V 1000, geäußert. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die vorliegende Anfrage wie folgt: Der Verkehrsdezernent hat sich in seinen Ausführungen in der 31. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014 auf das im gesamten Stadtgebiet geltende Regelwerk für Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum bezogen. Das in Harheim eine hiervon abweichende Praxis gelebt wird, war dem Magistrat, entgegen der Wahrnehmung des Ortsbeirats, bis dato nicht bekannt. Im Sinne der Gleichbehandlung hält der Magistrat die durch den Ortsbeirat für Harheim beschriebene Praxis auch nicht für zielführend und stellt im Folgenden deshalb das für das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet Frankfurt geltende Regelwerk summarisch vor: Die Werbenutzungsrechte im öffentlichen Stadtgebiet Frankfurts sind vertraglich der Firma Stroer DSM GmbH übertragen. Beabsichtigen Vereine oder ehrenamtlich tätige Organisationen für ihre Veranstaltungen mit Plakaten zu werben, ist dies 6 Wochen vor der Veranstaltung bei Stroer Deutschen Städte Medien GmbH, Torhaus Westhafen, Speicherstraße 57-59, 60327 Frankfurt a.M. mit Angabe der jeweiligen Standorte der Plakate zu beantragen. Der Antrag wird dem Amt für Straßenbau und Erschließung mit den Bitten zugeleitet, zu prüfen, ob die vorgesehenen Standorte der Plakate den Ansprüchen an die notwendige verkehrliche Sicherheit entsprechen und, soweit dies gewährleistet erscheint, die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Hierfür wird gegenwärtig eine Verwaltungsgebühr von 15 € erhoben. Die Genehmigung der Werbeaktion wird sodann durch Stroer DSM GmbH mit der Sondernutzungserlaubnis dem Veranstalter zugeleitet. Nachdem das Verfahren offenbar bislang in Harheim nicht praktiziert wurde, ist der Magistrat gerne bereit, einer Einladung des Ortsbeirats zu folgen, um die hier nur skizzierte Genehmigungspraxis ausführlich zu erläutern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2014OFOF 168/14Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer VereineOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2014VV 1092Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer VereineAnfrage
- 16. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 434Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab