Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer Vereine
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.09.2014, V 1092 entstanden aus Vorlage: OF 168/14 vom 24.08.2014
Betreff: Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer Vereine Auf der Grundlage 1. der Stellungnahme vom 28.10.2013, ST 1516, und 2. den erklärenden Ausführungen des Stadtrats Stefan Majer in der 31. Plenarsitzung vom 22.05.2014, insbesondere der Aussage "Es gibt seit Jahren ein eingespieltes Verfahren und dies wird weiterhin praktiziert" besteht nun eine große Unsicherheit in der Frage, ob, bei wem, wann und in welcher Form Vereine und gegebenenfalls andere Initiativen eine Veranstaltungsplakatierung beantragen müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Das in Harheim in Vergangenheit in Abstimmung mit Verwaltung und Magistrat praktizierte und dem Ortsbeirat bekannte Verfahren war: Harheimer Vereine können für ihre Veranstaltungen öffentlich plakatieren, ohne dass dafür eine Genehmigung erforderlich ist. Ist dieses Verfahren dasjenige von dem Stadtrat Majer am 22.05.2014 gesprochen hat und das weiterhin praktiziert wird? Wenn nein:
- Auf welches Regelwerk bezog sich die Aussage des Verkehrsdezernenten Stefan Majer stattdessen?
- Müssen Harheimer Vereine, die im Stadtteil für ihre Veranstaltungen mittels Plakaten werben wollen und diese Plakate selbst anbringen und entfernen, grundsätzlich diese Plakatierung beantragen bzw. eine Genehmigung einholen?
- Wo, d. h. bei welchem Amt oder bei welche r Firma, in welcher Form, und mit welchem zeitlichen Vorlauf müssen Vereine diese Plakatierung angeben bzw. beantragen?
- Ist der Antrag oder die Genehmigung mit Gebühren verbunden?
- Nach welchen Kriterien und wer wird über eine Genehmigung bzw. über eine Ablehnung entscheiden?
- Gelten abweichende Regeln, wenn die Plakatierung in benachbarten Stadtteilen erfolgt?
- Gelten andere Regeln, wenn es sich um eine andere Initiative, eine Kirchengemeinde, eine politische Partei oder um einen Verein handelt, der nicht Mitglied im Vereinsring ist? Wenn ja, welche?
- Mit welchen Konsequenzen müssen Vereine rechnen, die ohne Genehmigung plakatieren?
- Mit welchen Konsequenzen müssen Gewerbebetriebe rechnen, die ohne Genehmigung plakatieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2014OFOF 168/14Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer VereineOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2014Sie sind hierVV 1092Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer VereineAnfrage
- 16. März 2015Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 434Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00 33 0