Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer Vereine
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Vereine Mit der Grundlage 1. der Stellungnahme ST1516 vom 28.10.2013 und 2. der erklärenden Ausführungen des Stadtrats Stefan Majer in der 31. Plenarsitzung vom 22.05.2014, insbesondere der Aussage "Es gibt seit Jahren ein eingespieltes Verfahren und dies wird weiterhin praktiziert" besteht nun eine große Unsicherheit in der Frage, ob, bei wem, wann und in welcher Form Vereine und gegebenenfalls andere Initiativen eine Veranstaltungsplakatierung beantragen müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Das in Harheim in Vergangenheit in Abstimmung mit Verwaltung und Magistrat praktizierte und dem Ortsbeirat bekannte Verfahren war: Harheimer Vereine können für ihre Veranstaltungen öffentlich plakatieren, ohne dass dafür eine Genehmigung erforderlich ist. Ist dieses Verfahren dasjenige von dem Stadtrat Majer am 22.5.2014 gesprochen hat und das weiterhin praktiziert wird? wenn nein: 2. auf welches Regelwerk bezog sich die Aussage des Verkehrsdezernenten Stefan Majer stattdessen?
- Müssen Harheimer Vereine, die im Stadtteil für Ihre Veranstaltungen mittels Plakaten werben wollen und diese Plakate selbst anbringen und entfernen, grundsätzlich diese Plakatierung beantragen bzw. eine Genehmigung erlangen?
- Wo, d.h. bei welchem Amt oder bei welcher Firma, in welcher Form, und mit welchem zeitlichen Vorlauf müssen Vereine diese Plakatierung angeben bzw. beantragen?
- Ist der Antrag oder die Genehmigung mit Gebühren verbunden?
- Nach welchen Kriterien und wer wird über eine Genehmigung bzw. über eine Ablehnung entscheiden?
- Gelten abweichende Regeln, wenn die Plakatierung in benachbarten Stadtteilen erfolgt?
- Gelten andere Regeln, wenn es sich um eine andere Initiative, eine Kirchengemeinde, eine politische Partei oder um einen Verein handelt, der nicht Mitglied im Vereinsring ist? Wenn ja, welche?
- Mit welchen Konsequenzen müssen Vereine rechnen, die ohne Genehmigung plakatieren?
- Mit welchen Konsequenzen müssen Gewerbebetriebe rechnen, die ohne Genehmigung plakatieren?
Inhalt
Antrag vom 24.08.2014, OF 168/14
Betreff: Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer Vereine Mit der Grundlage 1. der Stellungnahme ST1516 vom 28.10.2013 und 2. der erklärenden Ausführungen des Stadtrats Stefan Majer in der 31. Plenarsitzung vom 22.05.2014, insbesondere der Aussage "Es gibt seit Jahren ein eingespieltes Verfahren und dies wird weiterhin praktiziert" besteht nun eine große Unsicherheit in der Frage, ob, bei wem, wann und in welcher Form Vereine und gegebenenfalls andere Initiativen eine Veranstaltungsplakatierung beantragen müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Das in Harheim in Vergangenheit in Abstimmung mit Verwaltung und Magistrat praktizierte und dem Ortsbeirat bekannte Verfahren war: Harheimer Vereine können für ihre Veranstaltungen öffentlich plakatieren, ohne dass dafür eine Genehmigung erforderlich ist. Ist dieses Verfahren dasjenige von dem Stadtrat Majer am 22.5.2014 gesprochen hat und das weiterhin praktiziert wird? wenn nein: 2. auf welches Regelwerk bezog sich die Aussage des Verkehrsdezernenten Stefan Majer stattdessen?
- Müssen Harheimer Vereine, die im Stadtteil für Ihre Veranstaltungen mittels Plakaten werben wollen und diese Plakate selbst anbringen und entfernen, grundsätzlich diese Plakatierung beantragen bzw. eine Genehmigung erlangen?
- Wo, d.h. bei welchem Amt oder bei welcher Firma, in welcher Form, und mit welchem zeitlichen Vorlauf müssen Vereine diese Plakatierung angeben bzw. beantragen?
- Ist der Antrag oder die Genehmigung mit Gebühren verbunden?
- Nach welchen Kriterien und wer wird über eine Genehmigung bzw. über eine Ablehnung entscheiden?
- Gelten abweichende Regeln, wenn die Plakatierung in benachbarten Stadtteilen erfolgt?
- Gelten andere Regeln, wenn es sich um eine andere Initiative, eine Kirchengemeinde, eine politische Partei oder um einen Verein handelt, der nicht Mitglied im Vereinsring ist? Wenn ja, welche?
- Mit welchen Konsequenzen müssen Vereine rechnen, die ohne Genehmigung plakatieren?
- Mit welchen Konsequenzen müssen Gewerbebetriebe rechnen, die ohne Genehmigung plakatieren?Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2014Sie sind hierOFOF 168/14Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer VereineOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2014VV 1092Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer VereineAnfrage
- 16. März 2015Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 434Veranstaltungsplakatierung durch Harheimer VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme