Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 401
Betreff: Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim? Auf Anfrage des Magistrats hat die Deutsche Bahn AG zu den Fragen 1, 3, und 4 folgendes mitgeteilt: Die Ortsdurchfahrten Frankfurt-Höchst und Frankfurt-Griesheim sind im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes enthalten. Derzeit wird an der Strecke Frankfurt am Main - Wiesbaden für beide genannten Stadtteile sowie für Frankfurt-Nied und Frankfurt-Sindlingen sowie für den Bereich Schloßborner Straße die schalltechnische Untersuchung durch ein Ingenieurbüro erarbeitet. In diesem Rahmen wird gemäß der gesetzlichen Grundlage der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung die Verkehrsbelastung errechnet, die Auswirkungen auf die anliegende Wohnbebauung untersucht und mögliche Maßnahmen zum Lärmschutz definiert. Im Rahmen der Lärmsanierung sind als Maßnahmen die Erstellung von Schallschutzwänden sowie passive Maßnahmen (z.B. der Einbau von Schallschutzfenstern) an Wohngebäuden förderfähig. Erste Ergebnisse aus der Schalluntersuchung werden 2014 erwartet. Die Ergebnisse der Schalluntersuchung und mögliche Maßnahmen werden vor der Aufnahme der weiteren Planungen im nächsten Jahr zwischen dem Projekt "Lärmsanierung" und dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt.
Zu 2: Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat hierzu auf den Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt verwiesen. Danach ist dieser Bereich (Bahnhof Höchst Richtung Innenstadt) zurzeit nicht in der Planung. Mangels Landeszuständigkeit ist hier eine Änderung der Priorisierung oder die Mittelzuweisung durch das Ministerium des Landes nicht beeinflussbar.
Zu 5: Der Magistrat wird gegenüber der Deutschen Bahn weiterhin die Forderung aufrechterhalten, gegenüber den Anwohnern für einen ausreichenden Lärmschutz zu sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. Februar 2013OFOF 625/6Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1954Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Direktanregung
- 10. Juni 2013STST 798Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Stellungnahme
- 2. März 2014OFOF 957/6Stellungnahme zu den Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 401Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Stellungnahme
- 18. März 2014OMOM 2953Stellungnahme zu den Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und GriesheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab