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Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?

Vorlagentyp: OM
75 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1954 entstanden aus Vorlage: OF 625/6 vom 03.02.2013

Betreff: Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim? Der Magistrat wird gebeten, 1. bei der Deutschen Bahn AG zu erfragen, ob und welche Maßnahmen zur Lärmminderung im Rahmen des Umbaus des Höchster Bahnhofs geplant sind; 2. beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zu erfragen, welche Schlüsse aus der aktuellen Lärmaktionsplanung des Landes Hessen gezogen werden, wann und wie die Nordmainstrecke aus Sicht des Ministeriums lärmsaniert werden soll, und ob und wie viele Mittel hierfür aktuell zur Verfügung stehen. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, 3. welche Lärmschutzmaßnahmen unabhängig vom Umbau des Höchster Bahnhofs wann umgesetzt werden sollen; 4. welche Lärmschutzmaßnahmen für den ebenfalls an der Nordmainstrecke liegenden Bahnhof Griesheim vorgesehen sind; 5. was die Stadt Frankfurt am Main zum Lärmschutz der Anwohner der Nordmainstrecke unternimmt bzw. alsbald unternehmen wird.

Begründung: "Der deutsche und europäische Zugverkehr kreuzt sich in Hessen. Insbesondere im Rhein-Main-Gebiet überlagern sich die Anforderungen des starken Transitverkehrs und des regional generierten Verkehrs, der angesichts der positiven Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung weiter wächst." So steht es auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Der Bahnhof in Höchst ist gemäß der aktuellen Kartierung nach dem Hauptbahnhof der am häufigsten genutzte Bahnhof der Stadt Frankfurt am Main und aufgrund der hohen Frequenz von Zugverbindungen am Tag und in der Nacht stark lärmbelastet. Zu diesem Ergebnis kommt ebenfalls die durch die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit Anwohnern durchgeführte Lärmminderungsplanung für Unterliederbach und Höchst aus dem Jahr 2004, die durch den Ortsbeirat beschlossen wurde. Auch die aktuelle Lärmaktionsplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt kommt zu diesen Ergebnissen. Maßnahmen zur Minderung des Schienenlärms werden darin ebenso dargestellt wie die hohe Priorität zur Umsetzung dieser Maßnahme auf der sogenannten Nordmainstrecke. Diese Strecke steht hessenweit auf dem zweiten Platz der Prioritätenliste zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen. Da in nächster Zeit der Umbau des Bahnhofs Höchst ansteht, besteht natürlich Anlass zur Frage, ob vonseiten der Deutschen Bahn AG vorgesehen ist, auch Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen. Auch ist es legitim, erfahren zu wollen, wie sich das Land zum Lärmaktionsplan Schienenverkehr aufstellt, und welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt darüber hinaus vorsieht. Schließlich kann laut Lärmaktionsplan des Landes Hessen (September 2011) auf eine gemeindebezogene Auswertung der belasteten Fläche, Anzahl der belasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (jeweils > 55 dB (A), > 65 dB (A) und > 75 dB (A)) zurückgegriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2013OFOF 625/6Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Februar 2013Sie sind hier
    OMOM 1954Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?
    Direktanregung
  3. 10. Juni 2013STST 798Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Stellungnahme
  4. 2. März 2014OFOF 957/6Stellungnahme zu den Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 17. März 2014STST 401Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Stellungnahme
  6. 18. März 2014OMOM 2953Stellungnahme zu den Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und GriesheimDirektanregung
  7. 14. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 913Stellungnahme zu den Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und GriesheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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