Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 798
Betreff: Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist nicht abschließend Stellung nehmen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2013OFOF 625/6Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1954Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Direktanregung
- 10. Juni 2013Sie sind hierSTST 798Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Stellungnahme
- 2. März 2014OFOF 957/6Stellungnahme zu den Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. März 2014STST 401Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und Griesheim?Stellungnahme
- 18. März 2014OMOM 2953Stellungnahme zu den Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und GriesheimDirektanregung
- 14. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 913Stellungnahme zu den Lärmschutzmaßnahmen für die Bahnhöfe Höchst und GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab