Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-Siedlung
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Heinrich-Lübke-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübke-Straße für Kinder sicherer machen06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Durchgängige Beleuchtung und Sicherung der Fußgängerumleitung aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrbahnschwellen im Bereich Heinrich-Lübke-Straße und Am Ebelfeld / LudwigGehmWeg errichten15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Lübke-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 378
Betreff: Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-Siedlung Die Gestaltung der Freifläche zwischen der Ludwig-Landmann-Straße und der Heinrich-Lübke-Straße im Rahmen der Revitalisierung der Heinrich-Lübke-Siedlung war Gegenstand eines Architekturwettbewerbes. Bei der Entscheidung für den inzwischen umgesetzten Entwurf spielte die Treppen-Anlage eine herausragende Rolle. Die zuvor vorhandene Treppe war deutlich schmaler und steiler und stellte gesamtkonzeptionell keine der Platzgestaltung zuträgliche Lösung dar. Die Treppen-Anlage ist kein öffentlicher Weg und nicht Bestandteil des Erschließungskonzeptes der umliegenden Gebäude Ludwig-Landmann-Straße 71 - 81 und Heinrich-Lübke-Straße 5 - 7. Deren Erschließung, die barrierefreie Zugänglichkeit und die Rettungswege erfolgen über die vor den Gebäuden liegenden öffentlichen Straßen, der Ludwig-Landmann-Straße und der Heinrich-Lübke-Straße. Für gehbehinderte Personen wurde mit Errichtung der neuen Treppen-Anlage ein Handlauf an der südlichen, dem Verbrauchermarkt zugewandten Seite installiert. Als Alternative zur Treppe besteht die Möglichkeit den Lift im Zugangsbereich des Verbrauchermarktes zu nutzen, bzw. der Wegeführung entlang der Straßen um die Gebäude zu folgen. Da die Treppe wie dargestellt kein Bestandteil der vorgeschriebenen behindertengerechten Erschließung ist, muss sie nicht den DIN-Normen für Barrierefreiheit entsprechen. Die Beteiligung der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt wurde nicht vorgenommen, da eine solche Beteiligung nach aktuell gültiger Gesetzeslage im Baugenehmigungsverfahren nicht vorgesehen ist. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates hat der Magistrat mit der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassern eine Reihe von Alternativen zur Verbesserung erörtert. Diese wären jedoch nur mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen Aufwand umsetzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2014OFOF 399/7Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 17. Juni 2014OMOM 3262Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungDirektanregung
- 19. September 2014STST 1250Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
- 6. März 2015Sie sind hierSTST 378Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
- 14. Juni 2015OFOF 540/7Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015VV 1406Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungAnfrage
- 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1496Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab