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Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-Siedlung

Vorlagentyp: STMagistrat
31 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1496

Betreff: Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-Siedlung Eine barrierefreie Treppe bzw. Rampe nach der DIN ist in der Heinrich-Lübke-Siedlung an dieser Stelle nicht zwingend notwendig, da die Erschließung, die barrierefreie Zugänglichkeit und die Rettungswege der umliegenden Gebäude über die vor den Gebäuden liegenden öffentlichen Straßen gesichert ist. Die Treppenanlage ist kein zwingend notwendiger Bestandteil des Erschließungskonzeptes. Zu Frage 1.: Für den Bereich der Treppenanlage wurden keine öffentlich-rechtlichen Sicherungen vorgenommen, ein öffentliches Wegerecht besteht nicht. Zu Frage 2. und 3.: Die Kosten der Treppenanlage wurden alleine durch die ABG Frankfurt Holding getragen. Mittel aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt wurden bei diesem Projekt nicht verwendet. Zu Frage 4.: Aus den eingangs genannten Gründen bestehen keine Mängel an der Treppenanlage und somit keine rechtlich begründbare Notwendigkeit bauliche Veränderungen vorzunehmen. Zu Frage 5.: Das gesamte Grundstück, auf dem sich sowohl die Gebäude, als auch der Platz mit der Treppenanlage befinden, ist im Besitz der ABG. Bei dem Platz zwischen den Häusern der Heinrich-Lübke-Siedlung handelt es sich nicht um einen öffentlichen Raum, da dieser nicht öffentlich gewidmet wurde. Die Gestaltung der Freifläche unterlag deswegen nicht dem Erfordernis barrierefrei erschlossen zu werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2015STST 378Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
  2. 14. Juni 2015OFOF 540/7Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 30. Juni 2015VV 1406Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungAnfrage
  4. 9. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    STST 1496Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-Siedlung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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