Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-Siedlung
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Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1406 entstanden aus Vorlage: OF 540/7 vom 14.06.2015
Betreff: Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-Siedlung Vorgang: ST 378/15 Der Magistrat berichtet in der Stellungnahme des Magistrats, ST 378, dass hinsichtlich des neuen Treppenaufgangs eine Reihe von Alternativen zur Verbesserung der Situation geprüft wurden, die aber aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können. Der Ortsbeirat wertet dies als Eingeständnis, dass die bereits beschriebenen Mängel in der Praktikabilität tatsächlich vorhanden sind. Der Magistrat gesteht in der ST 378 zudem ein, dass die Treppenanlage die DIN-Normen für Barrierefreiheit nicht erfüllt und ohne Mitwirkung der Behindertenbeauftragten der Stadt erstellt wurde. Als Begründung wird angeführt, dass der Treppenaufgang - die zentrale Verbindung zwischen dem neuen Einkaufszentrum und der Siedlung - kein öffentlicher Weg ist. Die Treppenanlage wurde im Auftrag der ABG Holding erstellt und befindet sich in deren Eigentum. Der Ortsbeirat ist über diese Antwort des Magistrats mehr als verwundert, steht sie doch den ansonsten lobenswerten Bemühungen der Stadt Frankfurt zur Herstellung einer möglichst optimalen Barrierefreiheit entgegen. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Besteht für die Treppenanlage ein öffentliches Wegerecht oder könnte die ABG Holding den Treppenaufgang nach eigenem Ermessen sperren?
- Wie hoch waren die Kosten für den Bau der Treppenanlage, die nicht den DIN-Normen für Barrierefreiheit entspricht und deren Nutzung gerade in den Nachtstunden von vielen Menschen als problematisch angesehen wird?
- Sind die Baukosten allein aus den Mitteln der ABG Holding gezahlt worden, oder sind auch Mittel aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt geflossen?
- Wie hoch werden die Kosten für die Beseitigung der Mängel und zur Herstellung der Barrierefreiheit geschätzt?
- Ist es üblich, dass eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt zentrale Erschließungsbauwerke im - wenn schon nicht juristisch, so doch in der praktischen Nutzung - öffentlichen Raum errichten darf, die den gängigen DIN-Normen für Barrierefreiheit nicht entsprechen müssen und ohne Einbindung der städtischen Behindertenbeauftragten erbaut werden?
- Betrachtet der Magistrat dieses Verfahren als sinnvoll, oder hält es der Magistrat nicht eher für sinnvoll, die städtische Gesellschaft - z. B. über die Gesellschafterversammlung - anzuweisen, in Zukunft bei allen Bauten die öffentlich nutzbar sind, die einschlägigen Normen zur Barrierefreiheit einzuhalten und die Behindertenbeauftrage bereits im Planungsstadium einzubinden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2015STST 378Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
- 14. Juni 2015OFOF 540/7Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015Sie sind hierVV 1406Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungAnfrage
- 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1496Treppenaufgang in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen