Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen nach Sulzbach endlich verbessern
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Unterführung der BAB 66 zu verbessern, um den Anforderungen an eine komfortable Fuß- und Radwegeverbindung gerecht zu werden. Es wird angestrebt, die befahrbare Fläche durch eine Gitterbrücke zu verbreitern und die Zuführung abzuflachen, wobei verschiedene Akteure bereits ihre Unterstützung zugesagt haben. Aufgrund aktueller Kapazitäten kann eine zügige Umsetzung jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat ist ebenfalls der Auffassung, dass die genannte Wegeunterführung unter der BAB 66 entlang des Sulzbachs mit ihrer überkommunalen Verbindungsfunktion nicht den Anforderungen einer komfortablen Fuß- und Radwegeverbindung entspricht.
Gerne wird der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirates prüfen, die befahrbare Fläche der Unterführung mittels einer Gitterbrücke über den Sulzbach zu verbreitern und die Zuführung auf der Gemarkung der Gemeinde Sulzbach abzuflachen. Verschiedene Handlungsträger haben ihr Mitwirken bereits zugesagt. Die Notwendigkeit einer tragfähigen Lösung an dieser Stelle korrespondiert auch mit bereits vorliegenden ersten Ergebnissen des vom Magistrat beauftragten Radverkehrskonzeptes für die westlichen Stadtteile. Zudem benennt auch das integrierte Stadtentwicklungskonzept "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" die Unterführung als eine der bedeutendsten Problemstellen und sieht hier Verbesserungen vor.
Der Magistrat wird also Lösungen mit allen relevanten Akteuren sondieren und diese dem Ortsbeirat mitteilen.
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen finanziellen und personellen Kapazitäten kann eine Lösung allerdings nicht zeitnah in Aussicht gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Februar 2022 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf EA 72 — Etatanregung vom 15. März 2022.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OMBezugOM 874 — Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen nach Sulzbach endlich verbessern · Direktanregung
- VBezugV 496 — Sossenheim: Wann wird die Rad- und Fußwegeverbindung nach Sulzbach endlich verbessert? · Anfrage
- EABezugEA 58 — Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen · Etatanregung
- EABezugEA 24 — Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen · Etatanregung