Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Nutzung und dem Zustand der Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1. Es wird dargelegt, dass die Stadt Frankfurt am Main Eigentümerin mehrerer Anlagen ist und die Nutzung der Bunker für kulturelle Zwecke sowie als Lagerflächen erfolgt. Zukünftige Planungen zur Nutzung der Eppenhainer Straße werden ebenfalls angesprochen.
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Karlstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Mülleimer rund um den Karlsplatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Karlstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Im Bereich des Ortsbezirks 1 gibt es die folgenden fünf heute zumindest teilweise noch vorhandenen Hochbunkeranlagen: - Karlstraße 5 - Eppenhainer Straße 8 - Herxheimer Straße 10 - Schmidtstraße 10 - Friedberger Anlage 6 Die Stadt Frankfurt am Main ist Eigentümerin der Anlagen in der Eppenhainer Straße, der Schmidtstraße sowie der Friedberger Anlage. Das Gebäude in der Herxheimer Straße steht im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und der von einem Bürohaus überbaute Bunker in der Karlstraße in privatem Eigentum. Der Bunker in der Karlstraße 5 ist mit einem Bürogebäude überbaut und wird entsprechend genutzt. Die Anlage in der Schmidtstraße ist über einen Betreiberverein für kulturelle Zwecke, insbesondere als Proberaum, vermietet. Der Bunker in der Friedberger Anlage ist an einen Verein überlassen, der dort eine Gedenkstätte betreibt. In der Anlage in der Eppenhainer Straße sind Räume als Lagerflächen vermietet, der Bunker in der Herxheimer Straße steht nach Informationen des Magistrats leer. Die Bunker in der Schmidtstraße und der Friedberger Anlage sind voll genutzt, soweit dies aus Brandschutzgründen möglich. In der Eppenhainer Straße ist die Mehrzahl der Räume als Lagerfläche vermietet, es stehen lediglich einzelne Räume leer. Die Ausnutzung der Gebäude in der Karlstraße und der Herxheimer Straße sind dem Magistrat nicht bekannt. Der Bunker in der Schmidtstraße ist komplett mit einer Laufzeit bis 31.12.2024 an den Verein Freunde der Musen e.V. vermietet, der die einzelnen Räume an Nutzer/-innen aus dem kulturellen Bereich überlässt. Der monatliche Mietzins beträgt 1.042,75 EUR, dies entspricht 1,28 EUR /m2. Die einzelnen Räume in dem Bunker Eppenhainer Straße werden abhängig von der Größe der Mietfläche und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für Mieten zwischen 0,30 und 2,10 EUR/m2 vermietet. Diese Verträge wurden von der BIMA übernommen und weitergeführt. Der Bunker in der Friedberger Anlage wird zum Zwecke der Gedenkstätte mit Ausstellung zu einem symbolischen Mietzins überlassen. Die beiden weiteren Anlagen stehen nicht in städtischem Eigentum. Beim Erwerb der Bunkeranlagen in der Eppenhainer Straße und der Friedberger Anlage hat sich die Stadt Frankfurt am Main für die Dauer von 20 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet, die zum Zeitpunkt des Erwerbs bestehenden Nutzungen weiterzuführen. Eine höherwertige Nutzung innerhalb der Bindungsfristen würde zu erheblichen Nachzahlungsansprüchen der BIMA führen. Wegen der Einzelheiten wird auf die dem Ankauf zugrundeliegende M 69 vom 11.05.2015 verwiesen. Der Bunker in der Schmidtstraße wurde bereits im Jahr 1990 erworben, hier bestehen entsprechende Bindungen nicht mehr. Der bauliche Zustand der Anlagen in der Schmidtstraße und der Friedberger Anlage ist für die aktuelle Nutzung, insbesondere für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen, sowie die erzielten Mieten angemessen. Die 2016 erworbene Anlage in der Eppenhainer Straße könnte erst nach einer brandschutztechnischen Ertüchtigung zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen genutzt werden, für die im Rahmen des Erwerbs Kosten in Höhe von rund 76 TEUR ermittelt wurden. Der Zustand der beiden weiteren Anlagen ist dem Magistrat nicht bekannt. Für die zwei in städtischem Eigentum stehenden Hochbunker in der Schmidtstraße und der Friedberger Anlage plant der Magistrat die Fortführung der aktuellen Nutzung. Für den Bunker in der Eppenhainer Straße prüft der Magistrat, ob dieser sich nach den bekannten Sanierungsarbeiten als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg nutzen lässt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2021OFOF 162/1Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. September 2021VV 146Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1Anfrage
- 14. März 2022STST 666Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1Stellungnahme
- 9. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 2736Hochbunker-Anlagen im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab